Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 27.03.2025 )
Schindler Thomas
Schindler Maria, KG Staasdorf
Frau Maria Schindler und Herr Thomas Schindler haben um wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus 25 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 22 auf Grundstück Nr. 291/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 306, 307/1 und 307/2,
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 341 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 340 und 341,
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 371 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 371 und
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 379 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 379, alle KG Nitzing
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 1590/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1590/1, 1590/2, 1591, 1592, 1593, 1594 und 1588,
Brunnen Nr. 20 auf Grundstück Nr. 1612 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1610 und
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 1633 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1633, 1644/1, 1644/2 und 1645, alle KG Langenlebarn-Oberaigen
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 202 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 202 und 203,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 253 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 253 und 261,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 287 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 278 und 287,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 322 zur Beregnung der Grundstücke Nr.318/2, 321, 322, 404/2, 405/2 und 406/2,
Brunnen Nr. 25 auf Grundstück Nr. 334 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 334,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 390 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 384, 386, 389, 390 und
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 425/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 405/3, 406/3 und 422, alle KG Staasdorf
Brunnen Nr. 19 auf Grundstück Nr. 3245/1 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3283/2,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 3254/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3253, 3254/2 und 3255/4,
Brunnen Nr. 16 auf Grundstück Nr. 3301/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3237 und 3238,
Brunnen Nr. 23 auf Grundstück Nr. 3322 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3324, 3325, 3359, 3360, 3361, 3362 und 3363,
Brunnen Nr. 21 auf Grundstück Nr. 3486 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3480/2, 3481/2, 3484, 3513, und
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 3527 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3527,
Brunnen Nr. 18 auf Grundstück Nr. 3557 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3558,
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 3582 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3582, 3583, 3584, 3585, 3586 und 3587,
Brunnen Nr. 24 auf Grundstück Nr. 3717 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3717,
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 3771 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3773, 3774, 3775, 3776 und 3791 und
Brunnen Nr. 17 auf Grundstück Nr. 3806 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3757, 3805, 3806 und 3807, alle KG Tulln
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 27. März 2025 um 10:45 Uhr, Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Kerschbaumergasse 15 Erdgeschoß, Zimmer E06, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33