NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft
Die NÖ kija ist im NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 (§§ 79-81 NÖ KJHG 2013, LGBl. Nr. 9270) verankert.
Sie arbeitet in Umsetzung und auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention.
Eine Aufgabe der NÖ kija ist die Beratung für Kinder und Jugendliche.
Die NÖ kija bietet zu allen Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen, eine kinderrechtliche Beratung, an.
Alle Fragen werden vertraulich und kostenlos, auf Wunsch auch anonym, behandelt!
Hast du Fragen oder Probleme? Wir sind für dich da!
Eine weitere Aufgabe der NÖ kija ist das Monitoring (Beobachtung) der Kinderrechte.
Die NÖ kija soll Kinder und Jugendliche auch über Kinderrechte informieren und diese bekannt machen (siehe Tätigkeitsbericht der NÖ kija).
Alle wichtigen Informationen findest Du auf der Homepage der NÖ kija und Du findest die NÖ kija auch auf Social Media.
Die gesetzlichen Aufgaben der NÖ kija
- Die NÖ kija bietet kinderrechtliche Beratung, Information und Hilfe für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene, sofern es sich um Interessen von Kindern und Jugendlichen handelt.
- Die NÖ kija soll die Schaffung von besseren Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche anregen.
- Die NÖ kija führt Informationsveranstaltungen und Projekte über bzw. zu Angelegenheiten durch, die für Kinder und Jugendliche von besonderer Bedeutung sind, wie z.B. die Videofactory und die Wanderausstellung "Kinderrechte" für Schulen und die Handpuppenspiele „KIYOU`S Abenteuer" für Kindergärten.
- Die NÖ kija begutachtet und regt Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und sonstige Rechtsvorschriften aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen an, auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention (mehr dazu unter Öffentlichkeitsarbeit).
Broschüren
Alle Broschüren der NÖ kija können unter https://www.kija-noe.at/broschueren heruntergeladen werden.
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle für die NÖ Kinder- und Jugendanwaltschaft
Wienerstraße 54
3109 St. Pölten
E-Mail: post.kija@noel.gv.at
Tel: 02742/90811
