Fahrzeugtechnische Gutachten

Unsere Sachverständigen werden auch für fahrzeugtechnische Gutachten herangezogen

Durch Ihre Praxis und große Erfahrung im Bereich der Fahrzeugtechnik stellen unsere Sachverständigen für Verwaltungsstrafverfahren technische Gutachten aus, um den Verwaltungsbehörden z.B. die Rekonstruktion eines Verkehrsunfalles zu ermöglichen.

Auch für das Landesverwaltungsgericht (LVWG) im Land Niederösterreich sind unsere Sachverständigen tätig.

Menschen mit körperlichen Behinderungen bedürfen oft speziell angefertigter Fahrzeuge, um sicher im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Im Zuge von Beobachtungsfahrten wird festgestellt, ob durch Umbauten an Kraftfahrzeugen die Einschränkungen von Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern ausgeglichen werden können.

Fahrzeuge, welche zur Begleitung von Sondertransporten verwendet werden, müssen gemäß §94 KFG 1967 im Zulassungsschein die für diesen Verwendungszweck vorgesehene Verwendungsbestimmung eingetragen haben.
Ob ein Fahrzeug die, gemäß §50 KDV 1967 zur Begleitung von Sondertransporten vorgeschriebenen Ausrüstungen und Eigenschaften aufweist, ist durch ein Gutachten einer beliebigen Landesprüfstelle Österreichs zu bestätigen. Ein solches Gutachten ist fünf Jahre ab seiner Erstellung gültig und ist bei Sondertransportbegleitungen mitzuführen.
Der Kostenersatz für die Erstellung des Gutachtens beträgt 45 Euro.
Für jedes einzelne Fahrzeug ist ein Termin unter Tel: 02742/9005-9020 zu vereinbaren.

FAQ (häufig gestellte Fragen)


 

Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 26.11.2020
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