Baurechtsaktion des Landes NÖ

Das Baurecht im privatrechtlichen Sinne ist das vom Grundeigentümer für eine bestimmte Zeit (mindestens 10 und höchstens 100 Jahre) eingeräumtes Recht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu erhalten. Das Baurecht entsteht durch Eintragung im Grundbuch ("Baurechtseinlage").

Die "NÖ Baurechtsaktion" bietet die Möglichkeit, ein Grundstück, obwohl man nicht grundbücherlicher Eigentümer ist, zu bebauen und das Baurecht als Sicherstellung für eventuell aufgenommene Baukredite zu verwenden. So ist man in der ersten Phase des Bauens nicht mit den Kosten des Grundkaufs konfrontiert und kann sich gänzlich auf die Errichtung der neuen Existenz konzentrieren. Lediglich ein Bauzins in der Höhe von einem Prozent der Anschaffungskosten muss jährlich bis zum Erwerb des Grundstücks entrichtet werden. Spätestens nach 100 Jahren sollte das Grundstück käuflich erworben werden. Beim Erwerb des Grundstückes fallen gesondert Zinsen an. Detailliertere Informationen dazu finden Sie im "Musterbaurechtsvertrag".


Wo gibt es „Baurechtsgründe“?

Das Land NÖ bietet keine Grundstücke aktiv an.

Es besteht die Möglichkeit sich ein Grundstück, welches den Kaufpreis von 60.000 Euro und das Flächenausmaß von 700 Quadratmetern nicht wesentlich übersteigt zu suchen und einen Antrag zum Abschluss eines Baurechtsvertrages zu stellen. Bei Widmung Bauland-Kerngebiet und/oder in ausgewiesenen Zentrumszonen ist ein Kaufpreis von bis zu € 80.000 möglich. 

Die Bezeichnung „Baurechtsgrund" ist landläufig gebräuchlich und keine offizielle Widmungsart.


In welcher Gemeinde kann die "NÖ Baurechtsaktion" in Anspruch genommen werden?

In allen NÖ Gemeinden kann die "NÖ Baurechtsaktion" in Anspruch genommen werden.


Muss das Grundstück der Gemeinde gehören?

Nein. Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer der beantragten Parzelle ist, ist nicht relevant. Dies kann beispielsweise eine Privatperson, die Gemeinde, eine juristische Person oder die Kirche sein.


Gibt es Altersbeschränkungen?

Die "NÖ Baurechtsaktion" in Anspruch nehmen können

  • Jungfamilien, das sind Familien und Einzelpersonen jeweils unter 40 Jahren mit mindestens einem zum Haushalt gehörenden versorgungsberechtigten Kind;
  • Jungehepaare, das sind Ehepaare jeweils unter 35 Jahren;
  • Familien mit drei oder mehr zum Haushalt gehörenden  versorgungs-   berechtigten Kindern;

Diese Bestimmungen gelten auch für Lebensgemeinschaften.


Was ist der Bauzins?

Als Entgelt hat/haben der/die Bauberechtigte/n für die Dauer der Laufzeit an den Grundstückseigentümer (Land NÖ) den Bauzins zu bezahlen. Die Höhe des Bauzinses entspricht 1% der Anschaffungskosten. Der Bauzins ist wie eine Miete, Pacht oder eine Benützungsgebühr zu verstehen. Der Bauzins ist keine Rückzahlung. Die Anschaffungskosten setzten sich aus dem Kaufpreis und den anfallenden Nebenkosten zusammen.


Kann ich das Grundstück kaufen?

Im Baurechtsvertrag ist eine Kaufoption festgeschrieben.

Diese Option kann nach Vorliegen einer Fertigstellungsanzeige (Bauwerk ist wie bewilligt fertiggestellt) ausgeübt werden. Die Berechnung bzw. die Verzinsung der ursprünglichen Anschaffungskosten ist vom Zeitpunkt des Erwerbs durch die Baurechtsinhaber abhängig.


Kann ich ein Baurecht zurückgeben, verkaufen oder vererben?

Eine Rückgabe (Auflösung) ist nicht möglich.

Das Baurecht ist allerdings übertragbar (z.B. durch Verkauf, Schenkung oder im Erwerb).Der/Die Bauberechtigten müssen einen Rechtsnachfolger suchen, der in das bestehende Vertragsverhältnis (Baurechtsvertrag) einsteigt. Es besteht auch die Möglichkeit gleichzeitig mit dem Erwerb des Baurechtes das Grundstück vom Land NÖ zu kaufen.


Kann ich die trotzdem um Wohnbauförderung ansuchen?

Ja, eine Inanspruchnahme der Wohnbauförderung ist möglich.


Wann kann ich zu bauen beginnen?

Erst nach Abschluss des Baurechtsvertrages und Eröffnung der Baurechtseinlage und Einverleibung des Eigentumsrechtes für den/die Baurechtswerber/in besteht die Möglichkeit zu bauen und Fremdkapital in Anspruch zu nehmen. Dies dauert auf Grund der Vielzahl der erforderlichen Arbeitsschritte/Beteiligten in der Regel mindestens 6 Monate (Ablauf der Baurechtsaktion, siehe Downloads).

Sofort verfügbare Bauparzellen (Baurecht oder Kauf möglich)

  • Krumbach (Bezirk Wr. Neustadt), KG Krumbach, 601 m²  
  • Opponitz (Bezirk Amstetten), KG Thann, 683 m² (Übernahme Baurecht)
  • Yspertal (Bezirk Melk), KG Altenmarkt, 547 m²

Nähere Informationen und Anfragen richten Sie per E-Mail an post.ru3@noel.gv.at


Sie haben ein Baurecht und wollen das Grundstück kaufen?

Ein schriftliches Ersuchen um Ausübung der Option zum nächsten Stichtag ist per E-Mail an post.ru3@noel.gv.at zu senden. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung der Stichtagberechnung und der Höhe des Kaufpreises.


Ansprechperson

Eberhardt Martin; Tel: 02742/9005-14246
Bezirke Baden, Bruck/Leitha, Gänserndorf, Hollabrunn, Korneuburg, Lilienfeld, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, Scheibbs, Tulln, Wr. Neustadt

Kaltenbrunner Franz; Tel: 02742/9005-15228
Bezirke Melk und Krems

Sperber Peter; Tel: 02742/9005-14327
Bezirke Amstetten, Gmünd, Horn, St. Pölten, Waidhofen/Thaya und Zwettl


weiterführende Links
Downloads

Ihr Kontakt zum Thema Baurecht

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 17
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15228
Fax: 02742/9005 - 14350   
Letzte Änderung dieser Seite: 18.1.2024
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