NÖ Seuchenvorsorgeabgabe
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Seuchenvorsorgeabgabe
Am 1. Jänner 2006 ist das NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz, LGBl. 3620 (ab 08. November 2022 gültige Fassung LGBl. Nr. 70/2022) in Kraft getreten.
FAQs zur Seuchenvorsorgeabgabe
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von FAQ’s (frequently asked questions) zu dem von Ihnen gewählten Thema. Die Fragen sind untereinander mit einem kleinen Symbol gelistet. Um nähere Informationen zur entsprechenden Frage zu erhalten, klicken Sie bitte einfach auf den entsprechend Link. Sie werden dann automatisch zur Antwort auf die entsprechende Frage innerhalb der Seite weitergeleitet.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005
Fax: 02742/9005-15280
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
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