Tagesbetreuung
(Art. 20 Abs. 1 lit. d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)
Aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik und den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (gültig für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022) soll im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen erhöht werden.
In Niederösterreich besteht ab Herbst 2009 die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.
Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018
Die NÖ Tagesbetreuungsverordnung sieht vor, dass pädagogische Fachkräfte und Betreuungspersonen regelmäßig einschlägige Fortbildungsveranstaltungen besuchen müssen. Das vorliegende Weiterbildungsprogramm bietet entsprechende Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an.
Im Rahmen des blau-gelben Familienpaketes sind mit 1. September 2018 neue Richtlinien in Kraft getreten. Die Betreiber von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen können vom Land Niederösterreich und der Standortgemeinde der Einrichtung einen Personal- und Infrastrukturkostenzuschuss erhalten.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Tagesbetreuung
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Haus 13
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13237
Fax: 02742/9005-13595