Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen - Zuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots
Aufgrund der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik und den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (gültig für die Kindergartenjahre 2018/2019 bis 2021/2022) soll im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen erhöht werden.
Der Zuschuss für den Ausbau des Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebots kann für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen in elementaren Bildungseinrichtungen für unter Dreijährige für folgende Maßnahmen gewährt:
- Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze
- Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten
- Personalkostenzuschüsse für maximal 3 Betriebsjahre (gültig bis längsten 31. August 2022) zur Erreichung VIF-konformer Öffnungszeiten oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:4 für unter Dreijährige
- Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit
- Investitionen zur Neuschaffung von Betreuungsangeboten bei Tagesmüttern/-vätern für jede/jeden zusätzliche/n Tagesmutter/-vater
- Zuschüsse für Ausbildungslehrgänge nach dem Bundesgütesiegel für Tagesmütter/-väter
- Zuschüsse zu Lohnkosten und zum Administrativaufwand zur Anstellung zusätzlicher Tagesmütter/-väter.
Antragstellung für den Zuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots innerhalb des Kindergartenjahres in dem der Ausbau stattfindet.
Antragsformular und Beiblatt stehen hier als Download zur Verfügung.
- institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung
- Bewilligungsbescheid zum Betrieb einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung
- positive Bedarfsfestellung durch die Standortgemeinde
- Tagesmutter/-väter-Rechtsträger
Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular an die Abteilung Allgemeine Familien und Generationen (Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten), folgende Unterlagen sind erforderlich:
- ausgefülltes Antragsformular
- kurze Projektbeschreibung
- Auflistung aller Ausgaben des Projektes, aller beantragter Förderungen und Eigenleistungen des Trägers
- Die Ausgaben müssen konkret aufgelistet und soweit wie möglich mit Kostenvoranschlägen bzw. saldierten Rechnungen belegt werden.
- Verhandlungsschrift oder gültiger Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde
- positive Bedarfsfeststellung und Förderzusage der Standortgemeinde
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Die genannten Bundesmittel werden vom Land NÖ, den NÖ Gemeinden bzw. privaten Trägern cofinanziert.
Unrechtmäßig bezogene Zuschüsse müssen vom Förderungsempfänger unverzüglich rückerstattet werden.
weiterführende Links
Downloads
- Download: Antrag 15a - Zuschuss zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (pdf, 0.3 MB)
- Download: Beiblatt zum Antrag 15a (pdf, 0.2 MB)
- Download: Auszug aus dem Bundesgesetzblatt (pdf, 0.1 MB)
- Download: Datenverarbeitung-Information (pdf, 0.2 MB)
Ihr Kontakt zu Förderungen für Kinderbetreuungseinrichtungen
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13524
Fax: 02742/9005-13595