Nutztiere
Das Bundestierschutzgesetz gibt den Rahmen für den Tierschutz in Österreich vor. Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren werden in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt.
Das Bundestierschutzgesetz sieht in der ersten Tierhaltungsverordnung Mindestanforderungen für die Haltung von Nutztieren vor, sowie Art und Nachweis der Sachkunde von Betreuungspersonen und sonstigen sachkundigen Personen, die an diesen Tieren zulässigen Eingriffe vornehmen dürfen.
Für die Vollziehung des Tierschutzgesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig. Der Amtstierarzt wird als Amtssachverständiger für Tierschutzprobleme herangezogen. Die administrative Bearbeitung und die Berichtslegung an die EU liegen bei der Abteilung Naturschutz.
weiterführende Links
- 1. Tierhaltungsverordnung inkl. Anlagen
- Tierhaltung & Nutztiere - eine Seite der Abteilung Veterinärangelegenheiten
- Landwirtschaftskammer Niederösterreich
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz (Handbücher und Checklisten für die "Selbstevaluierung Tierschutz")
Ihre Kontaktstelle des Landes für Nutztierhaltung
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16
3109 St. Pölten
E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15237
Fax: 02742/9005-15220