Apostille und Beglaubigung

Eine Apostille oder eine Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer in Österreich ausgestellten öffentlichen Urkunde. Es wird damit die Echtheit der Unterschrift, des Siegels und des Stempels auf der Urkunde sowie die Funktion des Unterzeichners bestätigt.

Eine solche Bestätigung der Echtheit wird benötigt, wenn sie nach dem Recht des Staates, in dem diese Urkunde vorgelegt werden soll, vorgeschrieben ist. 

Eine Apostille ersetzt in bestimmten Fällen die Beglaubigung. Sind sowohl der Ausstellerstaat der Urkunde als auch der Zielstaat, in dem die Urkunde verwendet werden soll, dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung“ beigetreten und wurde kein Einspruch gegen den Beitritt erhoben, ist keine Beglaubigung von Urkunden erforderlich. Ist dies der Fall, wird die Urkunde mit einer Apostille versehen, um im Zielstaat anerkannt zu werden.

Eine Apostille ist daher keine andere Art der Beglaubigung, sondern ersetzt die Beglaubigung.

Österreich ist im Jahr 1968 dem Haager Übereinkommen beigetreten.

Die Beglaubigung einer in Niederösterreich ausgestellten Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister) wird zunächst von der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bezirk die Urkunde ausgestellt wurde, vorgenommen.

Danach erfolgt eine Beglaubigung durch die Landeshauptfrau bzw. die Landesregierung (3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Bürgerbüro Landhaus St. Pölten, Haus 4, Erdgeschoss, Bürgerbüro Landhaus - Land Niederösterreich).

Abschließend wird diese Urkunde vom Außenministerium (Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten) überbeglaubigt (1010 Wien, Minoritenplatz 8, Büro für Konsularbeglaubigungen, Kontakt Beglaubigung – Außenministerium Österreich).

Das Apostillegesetz regelt die Zuständigkeit für die Ausstellung von Apostillen.

Sie erhalten die Apostille im Bürgerbüro Landhaus St. Pölten (3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Bürgerbüro Landhaus St. Pölten, Haus 4, Erdgeschoss, Bürgerbüro Landhaus - Land Niederösterreich).

Originale Urkunden/Dokumente, welche in Niederösterreich ausgestellt wurden.

Das sind:

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister)
  • Strafregisterbescheinigungen, welche von Gemeinden ausgestellt wurden (NICHT von der Landespolizeidirektion)
  • Meldebestätigungen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Staatsbürgerschaftsbescheid
  • Urkunden öffentlicher Schulen (zuvor ist eine Bestätigung der Bildungsdirektion für NÖ einzuholen)

  • notarielle und gerichtliche Urkunden
  • Übersetzungen von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern
  • private Urkunden, wie Verträge
  • Beglaubigung von Unterschriften
  • Strafregisterauszüge der Landespolizeidirektion
  • Reisepässe und Ausweise
  • Universitätszeugnisse/-diplome

  • Siegel bzw. Stempel der ausstellenden Behörde
  • handschriftliche Unterschrift des Ausstellers
  • lesbarer Name des Ausstellers

Bitte machen Sie die ausstellende Behörde bereits vor Ort auf etwaige Mängel aufmerksam. 

Sie können persönlich während der Öffnungszeiten ins Bürgerbüro Landhaus kommen (Mo-Do 08.00 – 16.00 Uhr, Di zusätzlich bis 18.00 Uhr, Fr 08.00 – 14.00 Uhr). Unter Online-Terminvereinbarung können Sie einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu verkürzen.

Alternativ können Sie die Urkunden auch per Post an das Bürgerbüro Landhaus senden. Bitte geben Sie neben einer Rücksendeadresse und einer Telefonnummer auch an, in welchem Land die Urkunde vorgelegt werden soll.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Haftung für den Verlust von Urkunden auf dem Postweg übernommen werden kann.

Je Urkunde fallen an:

  • € 21,00 Bundesgebühr
  • € 3,20 Bundesverwaltungsabgabe

Pro Urkunde fallen daher Kosten von insgesamt € 24,20 an.

Gebührenfrei ist die Beurkundung der ersten Geburtsurkunde eines Kindes, innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt.

Nein, Sie müssen das Originaldokument mitbringen.

Hier kommen Sie zur Länderliste.

Für Länder, die dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ beigetreten sind, ist keine Beglaubigung, sondern lediglich eine Apostille notwendig.

Gerne steht Ihnen das Bürgerbüro Landhaus telefonisch unter 02742/9005-12526 oder per Email unter buergerbuero.landhaus@noel.gv.at zur Verfügung.

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at   
Tel: 02742/9005-9005
Letzte Änderung dieser Seite: 30.7.2025
© 2025 Amt der NÖ Landesregierung