Informationen für Fahrschulen

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Änderungen im Stand der Schulfahrzeuge - Genehmigung

Änderungen hinsichtlich der Schulfahrzeuge (Zugänge und Ausscheiden von KFZ) eines genehmigten Fahrschulbetriebes sind nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig.

Fahrlehrerausweis - Genehmigung

Für Lehrpersonen im praktischen Fahrunterricht ist um einen Fahrlehrerausweis anzusuchen. 

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Letzte Änderung dieser Seite: 25.7.2019
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