Förderungen
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat am 2. November 2022 die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des EMFAF-Programms Österreich 2021 – 2027 erlassen. Diese Sonderrichtlinie tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft. Die 1. Änderung der Sonderrichtlinie EMFAF 2021 – 2027 wurde von Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft am 21. März 2025 genehmigt und tritt nach der Veröffentlichung am Vortag mit 25. März 2025 in Kraft.
Förderung für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Angehörige.
Förderung für Schaf- und Ziegenhalter aus Niederösterreich für den Ankauf von weiblichen Zuchttieren.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Landwirtschaftliche Förderungen
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3) Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12990
