Förderungen
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat am 2. November 2022 die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des EMFAF-Programms Österreich 2021 – 2027 erlassen. Diese Sonderrichtlinie tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft. Die 1. Änderung der Sonderrichtlinie EMFAF 2021 – 2027 wurde von Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft am 21. März 2025 genehmigt und tritt nach der Veröffentlichung am Vortag mit 25. März 2025 in Kraft.
Hier gelangen Sie zur Förderung für Präventionsmaßnahmen als Interessensausgleich zwischen Nutzungsansprüchen in der Kulturlandschaft und Artenschutz im NÖ Landschaftsfonds.
Förderung für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Angehörige.
Förderung für Schaf- und Ziegenhalter aus Niederösterreich für den Ankauf von weiblichen Zuchttieren.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610