ID-Austria


Was ist die ID Austria?

Sie können sich in Österreich mit der ID Austria modern, sicher und digital identifizieren. Die ID Austria ermöglicht Menschen sich sicher online auszuweisen und damit digitale Services zu nutzen und Geschäfte abzuschließen. In Zukunft profitieren auch Unternehmen von den zahlreichen Nutzungsmöglichkeiten der ID Austria.

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte.

Nach Ende der Pilotphase steht ID Austria allen Bürgerinnen/Bürgern in vollem Umfang zur Verfügung. Zur Anmeldung bei behördlichen Services wird dadurch die Handy-Signatur durch die zukunftssichere ID Austria gänzlich ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist für die Nutzung behördlicher Services eine ID Austria (Basis- oder Vollversion) erforderlich. Wenn Sie sich mit einer Handy-Signatur anmelden, wird diese auf die ID Austria umgestellt. Außerdem ist eine Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten, auch auf privatwirtschaftliche Angebote, geplant.


Ihre Vorteile mit der ID Austria

  • Sie bietet direkten, hochsicheren Zugang zu digitalen Services von Verwaltung und Wirtschaft,
  • ermöglicht die einfache und sichere Unterschrift digitaler Dokumente, 
  • ist kostenlos,
  • erfüllt höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards,
  • ist die Basis für die digitale Ausweisplattform und zahlreiche weitere Anwendungen,
  • und ist zukünftig auch EU-weit nutzbar.

Stufen der ID Austria

ID Austria mit Basisfunktion

Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden.

ID Austria mit Vollfunktion

Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone - eAusweise (oesterreich.gv.at) und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig. (Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur oder ID Austria mit Basisfunktion besitzen, die behördlich registriert wurde, kann diese direkt mittels Online-Umstieg auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden). Dabei werden die Anmeldedaten und die Güligkeitsdauer  der Handy-Signatur übernommen, diese kann aber online unter „Meine ID Austria verwalten“ verlängert werden.

Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, wird Ihnen angeboten, den behördlichen Teil des ID Austria Registrierungsprozesses direkt durchzuführen. Sie können aber auch darauf verzichten. Eine Übersicht über alle Registrierungsmöglichkeiten finden Sie unter Registrierungsübersicht.


Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria

Seit Sommer 2022 können Nutzerinnen und Nutzer mit Handy-Signatur in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria umsteigen.

Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese dann in der App „Digitales Amt“  auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, wird in der App der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich sein. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa zukünftig Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig.


Registrierungsbehörden

Für die Registrierung einer ID Austria, die nicht durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur entstanden ist, muss eine Registrierungsbehörde aufgesucht werden. Dies dient zur Feststellung Ihrer Identität und um die ID Austria mit Ihrem Smartphone zu verknüpfen.
Wichtig: Bringen Sie jedenfalls einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) und ein aktuelles Passfoto mit.

Wenn Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), ist kein persönlicher Behördenweg notwendig, sondern diese Handy-Signatur kann einfach online auf die ID Austria umgestellt werden.

Registrierungsbehörden in der Pilotphase

ID Austria befindet sich aktuell in der Pilotphase, weshalb nur ausgewählte Registrierungsbehörden  zur Verfügung stehen.

Registrierungsbehörden nach der Pilotphase

Nach der Pilotphase können sich alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger an folgende Registrierungsbehörden wenden:

  • jede Passbehörde, 
  • eine zur Entgegennahme des Passantrages ermächtigte Gemeinde (nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde), 
  • eine Landespolizeidirektion
  • sowie an eine österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (nur für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher).

Ausländische Staatsangehörige können die ID Austria bei den Landespolizeidirektionen registrieren lassen, wobei jedoch ein Bezug zum Inland erforderlich ist (siehe § 4a Abs. 2 E-Government-Gesetz).


Voraussetzungen für die ID Austria

Um die ID Austria zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Hinweis: Die ID Austria kann auch mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel anstelle eines Smartphones registriert und verwendet werden.


Hilfe und Kontakt

Hier finden Sie Hilfe bei der Registrierung, Anmeldung oder Nutzung von ID Austria. 

Weiterführende Informationen zu ID Austria

ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis (oesterreich.gv.at)

eAusweise (oesterreich.gv.at)

Meine ID Austria verwalten (oesterreich.gv.at)

Pilotbetrieb (oesterreich.gv.at)

Registrierungsübersicht (oesterreich.gv.at)

Registrierungsbehörden (oesterreich.gv.at)

Häufige Fragen (oesterreich.gv.at)

FAQ: Hilfe und Kontakt (oesterreich.gv.at)

App "Digitales Amt" (oesterreich.gv.at)


Wo bekomme ich die ID Austria?

ID Austria kann während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro Landhaus oder in den Bürgerbüros der NÖ Bezirkshauptmannschaften nach vorheriger Terminreservierung (Online-Terminbuchung und Terminanfrage) beantragt werden.

Ihre Kontaktstelle des Landes

Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.
Letzte Änderung dieser Seite: 12.7.2023
© 2023 Amt der NÖ Landesregierung