Öffentliches Wassergut
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Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung.
Für Sondernutzungen von Öffentlichem Wassergut ist die Zustimmung der Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes als Vertreter der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung - Wasserbau) erforderlich.
Öffentliches Wassergut ist für die Wasserwirtschaft wie für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Daher gibt es einige gesetzliche Regelungen, die Sie als Anrainer oder Bauwerber im Nahbereich eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes wissen und beachten müssen.
Hier erfahren Sie nähere Details zur Frage, wie man ein Grundstück oder Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes kaufen kann.
Ihr Kontakt zum Thema Wasser
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8
3109 St. Pölten
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369
