Überörtliche Raumordnung

Überörtliche Koordination räumlicher Entwicklung

Das übergeordnete Ziel der Überörtlichen Raumordnung ist es, Lösungen für eine räumlich abgestimmte und nachhaltige Landes- und Regionsentwicklung anzubieten. Unter diesem Gesichtspunkt werden Grundsätze, Ziele und Leitbilder zur räumlichen Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen erarbeitet. Damit wird ein strategisches Handeln der Raumordnung auf Landesebene gewährleistet.


Aufgaben der Überörtlichen Raumordnung

  • Grundlagenforschung und Datenmanagement

Beobachtung, Visualisierung und Analyse raumstruktureller Gegebenheiten und Entwicklungen zählen zu den grundlegenden Aufgaben der Überörtlichen Raumordnung. Diese erfolgt in einzelnen Themenbereichen (u.a. Demographie, Bau- und Siedlungswesen, Grünräume, Rohstoffgewinnung, Tourismus-Freizeit-Erholung, Bildung oder Soziales) sowie integrativ für das ganze Landesgebiet oder seine Teilgebiete, wie z.B. auf Ebene der fünf Hauptregionen.

  • Prozesse, Gutachten, Programme, Konzepte

Aufbauend auf einer Grundlagenforschung werden Gutachten und Entscheidungsgrundlagen erarbeitet und sowohl Raumordnungsprogramme als auch Raumordnungs- und Entwicklungskonzepte erstellt. Die verbindlichen Raumordnungsprogramme können dabei landesweit für Sachbereiche als auch für einzelne Regionen erstellt werden. Gleiches gilt für die unverbindlichen Konzepte und Strategien. Auch diese können sowohl auf landesweiter als auch auf regionaler Ebene wirksam sein.

Weitere wichtige Tätigkeiten sind die Begleitung und Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit in Niederösterreich über die Kleinregionen sowie die Vertretung der Interessen des Landes hinsichtlich der Gewinnung mineralischer Rohstoffe gemäß §81 des Mineralrohstoff-Gesetzes.

  • Gremienarbeit

Raumentwicklung als "Querschnittsmaterie" erfordert die Mitarbeit in unterschiedlichen Gremien zur Abstimmung der raumwirksamen Fachpolitiken und räumlichen Ebenen sowie zur Wahrung der Interessen des Landes Niederösterreich.

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14905
Fax: 02742/9005-14170
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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