Biologische Landwirtschaft

Der Biolandbau spielt in Niederösterreich eine wichtige Rolle.

Es bewirtschaften rund 5.500 landwirtschaftliche Betriebe eine Nutzfläche von mehr als 188.000 ha nach diesen Grundsätzen. 

Was die biologisch wirtschaftenden Betriebe im Detail einzuhalten haben, ist in der Bioverordnung der EU (1834/07 und 889/07) sowie in der österreichischen Bio-Richtlinie geregelt. In den EU-Bioverordnungen werden die Produktions-Kennzeichnungs- und Kontrollbedingungen festgelegt. 

Die biologische Landwirtschaft arbeitet soweit wie möglich in geschlossen Kreisläufen. Mist, Jauche und Gülle werden als Wirtschaftsdünger eingesetzt und durch vielfältige Fruchtfolge (z.B. Leguminosen) bleibt der Boden fruchtbar. Es wird für ein ökologisches Gleichgewicht gesorgt. 

Foto: Feld mit Weizen


Der Verzicht auf chemische synthetische Pflanzenschutzmittel erhöht auf Ackerflächen die Artenvielfalt. Durch den Verzicht auf synthetischen Stickstoffdünger werden Treibhausgase gegenüber der herkömmlichen Landwirtschaftsproduktion gespart. 

In der Tierhaltung werden tierfreundliche Haltungssysteme in Kombination mit Auslauf oder Weidegang verwendet. Das eingesetzte Futter muss aus biologischer Landwirtschaft kommen. 

Bioprodukte sind garantiert gentechnikfrei. Die Tiere werden gentechnikfrei gefüttert. Mindestens einmal im Jahr werden Bio-Betriebe von unabhängigen Kontrollstellen geprüft. Damit wird sichergestellt, dass die Auflagen auch eingehalten werden.


Informationen zu diesem Thema  finden Sie im Grünen Bericht des Landes Niederösterreich, das ist der Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich. Dieser Bericht wird aufgrund des NÖ Landwirtschaftsgesetzes, LGBl. Nr. 6100 jährlich für das abgelaufene Kalenderjahr erstellt

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Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2024
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