Tierseuchen

Aktuell in Niederösterreich auftretende Tierseuchen

Tierseuchen Gebietsabfrage

Durch Eingabe Ihrer Gemeinde oder Abfrage der Risikozonen wird Ihnenangezeigt, ob Sie sich in einem Risikogebiet befinden.

Tierseuchenbekämpfung

Es wird ein Überblick über die Vorgehensweise in Österreich vom Verdacht bis zur Bekämpfung von meldepflichtigen Tierseuchen beschrieben.

Präventions – und Bekämpfungsmaßnahmen

Hier finden Sie besondere Bekämpfungsverfahren bestimmter Tierseuchen.

Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende, tödliche Tierseuche der Wild- und Hausschweine. Die Krankheit wird durch ein Virus verursacht, es gibt keinen Impfstoff. Das Virus kann in Blut, Fleisch, Knochen und Lebensmitteln monatelang ansteckend bleiben und über verunreinigte Schuhe, Kleidung, Werkzeuge und Behältnisse übertragen werden. Hunde und andere Tiere können nicht daran erkranken.

Geflügelpest (Aviäre Influenza, HPAI, „Vogelgrippe“)

Das Europäische Meldesystem für Tierseuchen berichtet über vermehrte Ausbrüche von der „Vogelgrippe“ vom Typ H5N1. Neben Ausbrüchen bei Wildvögeln sind auch Hausgeflügelbestände in ganz Europa betroffen. Grundsätzlich können alle Vogelarten an Geflügelpest erkranken. Die Geflügelpest zählt zu den Zoonosen. Es wurde in Österreich noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt.

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit (syn. Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Kamelartiger und wildlebender Wiederkäuer, die über Gnitzen übertragen wird. Seit 2024 tritt sie wieder in Österreich auf. Ein Impfstoff gegen die Krankheit ist verfügbar. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.

Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Pferde sind für MKS nicht empfänglich; eine Infektion des Menschen (bei beruflich exponierten Personen) kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.

Bösartige Faulbrut (Amerikanische Faulbrut)

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine, durch ein Bakterium hervorgerufene, ansteckende Erkrankung der Bienenbrut, die im Falle des Auftretens umfangreiche Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen erfordert.

Tuberkulose (Mykobacterium Tuberculosis Komplex)

Die Tuberkulose ist die weltweit häufigste tödlich verlaufende Infektionskrankheit beim Menschen. Für Mykobakterien, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können wie z. B. M. bovis und M. caprae sind Rinder, Wildschweine, Ziegen oder Wildwiederkäuer (vor allem Rotwild) das Erregerreservoir. Das Reservoir für M. microti bilden z.B. Mäuse. Eine Übertragung durch rohe (nicht pasteurisierte) Milch von infizierten Rindern ist prinzipiell möglich. Die Infektion von Tier zu Tier erfolgt bevorzugt durch Einatmen feiner, erregerhaltiger Lufttröpfchen, die von erkrankten Tieren ausgehustet werden. Sie kann aber auch durch Kontakt oder z. B. über kontaminiertes Futter in Futterkrippen und Salzlecken erfolgen.

Aquakultur-Seuchenverordnung

Mit 01. Oktober 2009 ist die Aquakultur-Seuchenverordnung in Österreich in Kraft getreten. Diese Verordnung beinhaltet Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere in Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse sowie Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten. Ziel der Verordnung ist es, die Gesundheit der Wassertiere zu verbessern, Krankheiten der Fische und Krebstiere zu vermeiden und den Handel zu vereinheitlichen.Die Aquakulturbetriebe müssen je nach Betätigungsfeld von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt oder registriert werden.Zur Genehmigung und Registrierung steht ein Antragsformular zur Verfügung.

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
© 2025 Amt der NÖ Landesregierung
dynamicpage