Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Kamelartigen und anderen Paarhufern. Das Auftreten von MKS ist mit schwerwiegenden (wirtschaftlichen) Folgen für die betroffenen Länder verbunden. Auch wildlebende und als Farmwild gehaltene Paarhufer, wie Hirsche oder Wildschweine können sich infizieren. Pferde sind hingegen für MKS nicht empfänglich. Eine Infektion des Menschen kann gelegentlich auftreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.

Aktuelle Seuchenlage

Nach dem Ausbruch von MKS im Jänner 2025 in Deutschland - dem ersten Fall seit knapp 40 Jahren - trat im März 2025 völlig unerwartet die MKS auch in Ungarn auf. Seitdem wurden mehrere Fälle in Ungarn und im angrenzenden Gebiet in der Slowakei vermeldet.

Am 26.03.2025 wurde ein Fall Ungarn erstmals in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich bekannt. Da sich die Lage sehr dynamisch entwickelt, wird auf die Website des zuständigen Bundesministeriums verwiesen.

In Niederösterreich ist eine erweiterte Sperrzone (hier geht´s zur Karte im NÖ Atlas)  eingerichtet worden.

Karte der MKS-Gebiete


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Maßnahmen für Betriebe in der erweiterten Sperrzone, die empfängliche Tiere halten

  • Kontrolle und Probenahme in Betrieben, die empfängliche Tiere halten
    • Ob Sie betroffen sind, sehen Sie auf der Karte im NÖ-Atlas
    • Die Kontrollen erfolgen nach einem risikobasierten Stichprobenplan, sodass es sein kann, dass nicht jede Kleinsthaltung untersucht wird.
  • Kontakt der gehaltenen Tiere mit Wildtieren ist zu verhindern
  • Krankheitsfälle und Leistungsrückgänge sind umgehend der Veterinärbehörde zu melden
  • Die Übertragung der Krankheit durch Personen ist bestmöglich zu vermeiden. Dies wird erreicht durch:
    • Biosicherheit
    • Reduktion der Personenanzahl die in direkten Kontakt mit empfänglichen Tieren kommen
    • es sind Aufzeichnungen über alle Personen, die den Betrieb besuchen, zu führen

Außerdem sind folgende Maßnahmen verordnet worden:

  • Messen, Märkte und Tierschauen mit empfänglichen Tieren sind untersagt

Ob Sie als Tierhalter oder Tierhalterin betroffen von den Maßnahmen betroffen sind, können Sie im Niederösterreich Atlas nachsehen.

Die MKS ist weltweit verbreitet, wobei die Erkrankung in einigen Gebieten Afrikas, Asiens und Südamerikas endemisch vorkommt und immer wieder Neuausbrüche zu verzeichnen sind. Einzelne Ausbrüche traten in der Vergangenheit auch in Europa auf. Die Schweiz war 1980, Italien 1994, und Griechenland in den Jahren 1995, 1996 und zuletzt 2000 von der MKS betroffen. In Österreich fand der letzte große Seuchenzug im Jahr 1973 statt. 1981 brach die MKS in einer niederösterreichischen Gemeinde aus, wobei eine weitere Verbreitung durch rasch und rigoros gesetzte Maßnahmen verhindert werden konnte.

Die EU-Mitgliedsstaaten waren im Jahr 2001 von einem MKS-Seuchenzug betroffen, der katastrophale Ausmaße erlangte. Ausgehend von Großbritannien, wo alleine über 1.300 Betriebe von der Tierseuche betroffen waren, wurden auch Betriebe in Irland, Frankreich und den Niederlanden erfasst. Erst durch Tötung von tausenden erkrankten und ansteckungsverdächtigen Tieren konnte die MKS-Ausbreitung zum Stillstand gebracht werden.

Der Erreger der Maul- und Klauenseuche ist ein Aphtovirus, das in 7 Serotypen (A, C, O, Asia 1, SAT 1, 2, 3) auftreten kann. Das Virus ist nicht empfindlich gegen Austrocknung, Kälte und hohe Salzkonzentrationen. In Stallmist und Jauche kann der Erreger bis zu zwei Wochen, in Gefrier- und Pökelfleisch monatelang infektiös bleiben. Die hohe Widerstandskraft des Virus erschwert eine rasche und effiziente Bekämpfung bei einem Seuchenausbruch. Die MKS-Viren werden nur durch hohe Temperaturen (über 50°C) oder ein saures Milieu relativ rasch inaktiviert.

Eine Erregerübertragung und somit Seuchenausbreitung kann direkt oder indirekt erfolgen. Die direkte Übertragung erfolgt durch Kontakt der Tiere im Stall, auf Weiden, auf Viehmärkten, Transporten oder Tierschauen. Eine indirekte Übertragung ist durch kontaminierte Gegenstände, Stallkleidung, Einstreu, Futter oder Stallstaub, der durch Winde über weite Strecken transportiert wird, möglich. Eine besondere Bedeutung bei der indirekten Übertragung haben Fleisch oder tierische Produkte von infizierten Tieren (Speck, Milch, Käse, Innereien, Blut, Wolle etc.) und Jagdtrophäen.

Nach einer Inkubationszeit von 2 - 14 Tagen treten die ersten Krankheitszeichen auf. Zuerst fiebern die Tiere nur und erst danach zeigen sich die ersten flüssigkeitsgefüllten, virushältigen Bläschen im Bereich der Maulschleimhaut und der Zunge sowie auch am Flotzmaul bzw. der Rüsselscheibe. Dann bilden sich größere Erosionen, die auch auf die Klauen und Zitzen übergreifen. Es erkranken nahezu 100% der Tiere eines Bestandes, die Sterblichkeitsrate ist bei erwachsenen Tieren mit ca. 5% relativ gering, bei Jungtieren jedoch wesentlich höher (50 - 70%). Bei Schafen und Ziegen sind die Entzündungserscheinungen häufig nicht so deutlich ausgeprägt. Dies erschwert die Diagnose erheblich.

Klinisch kann eine Verdachtsdiagnose gestellt werden, die durch den Erregernachweis im Blasenmaterial im nationalen Referenzlabor abgesichert werden muss. 

Bei der MKS handelt es sich um eine meldepflichtige Tierseuche.

Die Meldung der Tierseuche erfolgt direkt durch den Tierhalter bzw. die Tierhalterin oder durch den Tierarzt bzw. Tierärztin an die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde.

Das Prinzip der Bekämpfung liegt in der Tötung der empfänglichen Tiere betroffener Bestände. Die Methode der Ausmerzung ("stamping out") wird zum Schutz der übrigen Tierbestände herangezogen, da die Seuchenausbreitung extrem rasch vor sich geht und die Erkrankung zu langanhaltender Leistungsdepression und schwerwiegenden wirtschaftlichen Verlusten führt.

Eine prophylaktische Impfung ist in der EU nicht mehr prinzipiell verboten, benötigt aber jedenfalls eine behördliche Genehmigung oder Anordnung und führt zu einem Handelsverbot der geimpften Tiere und deren Produkten.

Im Seuchenfall können in betroffenen Betrieben sogenannte Suppressivimpfungen durchgeführt werden, wobei diese Maßnahme nur dazu dient, die Virusausscheidung zu minimieren. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.

Haustiere

  • Rinder(artige)
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Büffel
  • Kamelartige
  • Trampeltiere

Wildtiere

  • Rot-, Reh- und Damwild
  • Wildschweine (und andere Schweineartige)
  • Rinder(artige)
  • Kamelartige
  • Moschustiere, Antilopen, Hirschferkel
  • Elefanten bzw. Rüsseltiere, Flusspferde
  • Giraffen



weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Tierseuchen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 27.3.2025
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