Stiftungsfreiplätze

Schülerinnen und Schüler des Öffentlichen Gymnasiums der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien oder des Gymnasiums und Realgymnasiums Kollegium Kalksburg können bei der jeweiligen Schule um Stiftungsfreiplätze ansuchen. 

Nach Vorprüfung durch die jeweilige Schule prüft die Abteilung Finanzen die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährt – bei positiver Prüfung – den entsprechenden Stiftungsfreiplatz.  

Die Mittel kommen aus der Freiherr von Kirchberg-Stiftung.

Freiherr von Kirchberg-Stiftung 

Für ein Stipendium aus der Freiherr von Kirchberg-Stiftung müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller

  • ordentliche Schülerinnen und Schüler sein,
  • bedürftig sein,
  • das Öffentliche Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien (halbintern, vollintern) oder das Gymnasium und Realgymnasium Kollegium Kalksburg (extern, halbintern) besuchen,
  • einen günstigen Schulerfolg aufweisen,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich oder Wien haben.

Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten (diese finden Sie unter "Downloads").  

Die Einreichfrist endet am 30. November des laufenden Schuljahres.

Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4 3109 St. Pölten E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at  

Kontaktperson: 

Brigitte Schmalzbauer, Tel: 02742/9005-13064
1. Einreichstelle:
Stiftung Theresianische Akademie
Favoritenstraße 15 1040 Wien E-Mail: sandra.gaerber@theresianum.ac.at 
Kontaktperson:

Mag.a Sandra Gärber, Tel: 01/5051571-101


2. Einreichstelle:
Direktion des Kollegiums Kalksburg


Promenadeweg 3
1230 Wien

E-Mail: KKargl@kalksburg.at
Kontaktperson:
Karin Kargl, Tel: 01/8884158-154
Letzte Änderung dieser Seite: 17.12.2024
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