Förderungen

Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) 2021-2027

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat am 2. November 2022 die Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung des EMFAF-Programms Österreich 2021 – 2027 erlassen. Diese Sonderrichtlinie tritt rückwirkend mit 01.01.2021 in Kraft. Die 1. Änderung der Sonderrichtlinie EMFAF 2021 – 2027 wurde von Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft am 21. März 2025 genehmigt und tritt nach der Veröffentlichung am Vortag mit 25. März 2025 in Kraft.

Förderrichtlinien angemeldet Landschaftsfonds

Förderrichtlinien im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung gemäß Verordnung (EU) 2022/2472

Förderrichtlinien im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung gemäß Verordnung (EU) 651/2014 in der Fassung Verordnung (EU) 2023/1315

Förderrichtlinien im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung gemäß Verordnung (EU) 702/2014

Naturnahe extensive Bewirtschaftung von Teichen

Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber – Förderung durch den NÖ Landschaftsfonds

Hier gelangen Sie zur Förderung für Präventionsmaßnahmen als Interessensausgleich zwischen Nutzungsansprüchen in der Kulturlandschaft und Artenschutz im NÖ Landschaftsfonds.

SVS-Zuschuss - Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen

Förderung für hauptberuflich in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigte Angehörige.

Zuschuss zum Qualitätskalbinnenankauf

Zuschuss zum Zuchttierankauf Jungschafe und Jungziegen

Förderung für Schaf- und Ziegenhalter aus Niederösterreich für den Ankauf von weiblichen Zuchttieren.

Ihre Kontaktstelle des Landes für Landwirtschaftliche Förderungen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landwirtschaftsförderungen (LF3)    
Landhausplatz 1, Haus 12
3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12990
Fax: 02742/9005-13535   
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