NÖ Kinderbetreuungsbeitrag
Förderung für eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen. Neue Förderrichtlinien seit 1. September 2023 in Kraft.
Das Land Niederösterreich gewährt gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 den Betreibern von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern.
Mit diesem NÖ Kinderbetreuungsbeitrag soll eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung (von 7:00 bis 13 Uhr) für Kinder unter 3 Jahren ermöglicht werden und im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kleinkindern ein kostengünstiges Betreuungsangebot geschaffen werden.
Der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag beträgt monatlich € 341,-- pro vergebenen Betreuungsplatz für unter 3-jährige Kinder in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr.
Dieser Förderbetrag wird um 10% erhöht, wenn der Betreuungsplatz für ein VIF-konformes Angebot in Anspruch genommen wird.
Folgende Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein:
- ein Anspruch auf Trägerförderung des Landes NÖ liegt vor.
- ein kostenloses Betreuungsangebot für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren in der Zeit von 7:00 bis 13:00 wird zur Verfügung gestellt.
- bei Bedarf werden VIF-konforme Öffnungszeiten angeboten
- für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vor 7:00 Uhr und nach 13:00 Uhr wird ein angemessener, kostendeckender Beitrag von den Eltern in Höhe von mindestens € 50,-- und höchstens € 180,-- für ein VIF-konformes Angebot eingehoben.
Sowohl der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag gemäß Punkt 3.1 als auch der Mindest- und der Höchstelternbeitrag gemäß Punkt 2.1 unterliegen einer Wertsicherung, welche jährlich im März im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich durchgeführt wird.
Somit erhöht sich der bisherige Förderbetrag gemäß Punkt 3.1 der geltenden Förderrichtlinien ab März 2025 auf € 370,56 pro Kind und Monat.
Der Mindest- und der Höchstelternbeitrag für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vor 7:00 Uhr und nach 13:00 Uhr gemäß Punkt 2.1 der Förderrichtlinien werden ab März 2025 mit € 54,33 bzw. € 195,61 neu festgesetzt.
Die Beantragung des NÖ Kinderbetreuungsbeitrages erfolgt über das digitale Anwendungssystem „NÖ Kinderbetreuung“. Nähere Informationen zum Einstieg finden Sie unter den Downloads.
Downloads
- Download: Richtlinie - NÖ Kinderbetreuungsbeitrag (pdf, 0.2 MB)
- Download: Information an neue Rechtsträger von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen (pdf, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Kindergärten Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15519 oder 13475
Fax: 02742/9005-13595