NÖ Kinderbetreuungsbeitrag

Förderung für eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung für unter 3-jährige Kinder in NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen. Die neuen Förderrichtlinien treten mit 1. September 2023 in Kraft.

Das Land Niederösterreich gewährt gemäß § 6 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 den Betreibern von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern.

Mit diesem NÖ Kinderbetreuungsbeitrag soll eine beitragsfreie Vormittagsbetreuung (von 7:00 bis 13 Uhr) für Kinder unter 3 Jahren ermöglicht werden und im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von Kleinkindern ein kostengünstiges Betreuungsangebot geschaffen werden.

Der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag beträgt monatlich € 341,-- pro vergebenen Betreuungsplatz für unter 3-jährige Kinder in der Zeit von 7:00 bis 13:00 Uhr.

Dieser Förderbetrag wird um 10% erhöht, wenn der Betreuungsplatz für ein VIF-konformes Angebot in Anspruch genommen wird.

Folgende Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • ein Anspruch auf Trägerförderung des Landes NÖ liegt vor.
  • ein kostenloses Betreuungsangebot für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren in der Zeit von 7:00 bis 13:00 wird zur Verfügung gestellt.
  • bei Bedarf werden VIF-konforme Öffnungszeiten angeboten
  • für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vor 7:00 Uhr und nach 13:00 Uhr wird ein angemessener, kostendeckender Beitrag von den Eltern in Höhe von mindestens € 50,-- und höchstens € 180,-- für ein VIF-konformes Angebot eingehoben.

Sowohl der NÖ Kinderbetreuungsbeitrag als auch der Mindest- und der Höchstelternbeitrag werden ab März 2024 jährlich im Ausmaß des aktuellen Verbraucherpreisindex der Bundesanstalt Statistik Österreich valorisiert.

Die erstmalige Valorisierung ausgehend von Jänner 2023 erfolgte mit 1. März 2024 und diese Wertsicherung wird bei der Berechnung des NÖ Kinderbetreuungsbeitrages ab dem Fördermonat März 2024 berücksichtigt.

Ab diesem Zeitpunkt erhöht sich der bisherige Förderbetrag gemäß Punkt 3.1 der geltenden Förderrichtlinien von € 341,00 auf € 359,07 pro Kind und Monat.

Der Mindest- und der Höchstelternbeitrag für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren vor 7:00 Uhr und nach 13:00 Uhr gemäß Punkt 2.1 der Förderrichtlinien werden ab März 2024 mit € 52,65 bzw. € 189,54 neu festgesetzt. 

Die Beantragung des NÖ Kinderbetreuungsbeitrages erfolgt über das digitale Anwendungssystem „NÖ Kinderbetreuung“. Nähere Informationen zum Einstieg finden Sie unter den Downloads.

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-15519 oder 13524
Fax: 02742/9005-13595
Letzte Änderung dieser Seite: 20.3.2024
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