Förderungen

Die NÖ Landesregierung hat in der Regierungssitzung vom 24.09.2019 wesentliche Punkte zur NÖ Wohnbaustrategie und die dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören unter anderem das neue Fördermodell für die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie der Ersterwerb eines Reihenhauses von einem hierzu befugten Bauträger.
Das Baurecht im privatrechtlichen Sinne ist das vom Grundeigentümer für eine bestimmte Zeit (mindestens 10 und höchstens 100 Jahre) eingeräumtes Recht, auf dem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu erhalten. Das Baurecht entsteht durch Eintragung im Grundbuch (Baurechtseinlage).
Neu bauen - erfahren Sie hier alles über die aktuellen Förderungsmöglichkeiten bei der Eigenheimerrichtung.
Das alte Förderungsmodell 2017 ist mit 31. März 2020 ausgelaufen. Ab 1. April 2020 sind nur noch Ansuchen nach dem neuen Förderungsmodell 2019 möglich.

Wer kann um Förderung für welche Objekte ansuchen? Und wie errechnet sich die Förderungshöhe?

Die NÖ Landesregierung hat in der Regierungssitzung vom 24.09.2019 wesentliche Punkte zur NÖ Wohnbaustrategie und die dazugehörigen Umsetzungsmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören unter anderem das neue Fördermodell für den Ersterwerb einer Wohnung im Geschoßwohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610