Rotwildabschuss im Bezirk Neunkirchen, Nachweis durch "Grünvorlage", Verordnung

Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet an, dass der Abschuss von Rotwild in allen im Verwaltungsbezirk Neunkirchen liegenden Jagdgebieten (ausgenommen umfriedete Eigenjagdgebiete) entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung nachzuweisen ist.

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Letzte Änderung dieser Seite: 26.6.2020
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