Rotwildabschuss im Bezirk Neunkirchen, Nachweis durch "Grünvorlage", Verordnung
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet an, dass der Abschuss von Rotwild in allen im Verwaltungsbezirk Neunkirchen liegenden Jagdgebieten (ausgenommen umfriedete Eigenjagdgebiete) entsprechend den Bestimmungen dieser Verordnung nachzuweisen ist.
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Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
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2620 Neunkirchen
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Tel: 02742/9005 - 359
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025