Waldbrandgefahr
Alle Waldbrandverordnungen der NÖ Bezirkshauptmannschaften sowie der Bürgermeister der Statutarstädte (Krems an der Donau, St. Pölten, Waidhofen an der Ybbs und Wiener Neustadt) können über das Rechtsinformationssystem des Bundes abgerufen werden.
Aktuelle Verordnungen der NÖ Bezirkshauptmannschaften zur Verhinderung von Waldbränden finden Sie auch hier als Download.
Downloads
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen (Lageplan) (pdfsig, 0.7 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen (pdfsig, 0.3 MB)
- Download: Verordnung des Magistrats Krems/Donau (pdf, 0.2 MB)
- Download: Verordnung des Magistrats Wiener Neustadt (pdf, 0.1 MB)
- Download: Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt (pdf, 0.3 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.
Letzte Änderung dieser Seite: 13.12.2024