Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten für Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher im gesamten Bereich des Verwaltungsbezirkes Mistelbach erteilt wird.
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Am Bischofteich 1
3100 St. Pölten
E-Mail: post.bhpl@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 379
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Letzte Änderung dieser Seite: 17.10.2025