Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 12.03.2025 )
Baum Leopold, KG Pixendorf
Herr Baum Leopold hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 15 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 1492 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1475 und 1493, alle KG Baumgarten am Tullnerfeld,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 542 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 542,
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 623 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 624 und 625,
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 669 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 668,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 681 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 662, 677, 678, 679, 683, 684, 685, 686 und 687,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 1288 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1293, 1294 und 1295, alle KG Dürnrohr,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 626 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 624/1, KG Kaindorf,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 1420 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1420,
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 1503 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1497, 1506, 1507, 1508 und 1510,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 1688 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1688,
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 1731 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1479/1, 1480/1 und 1480/2,
alle KG Pixendorf,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 1460/3 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1460/1, 1460/2 und 1460/3,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 1514/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1504, 1514/1 und 1514/2,
alle KG Maria Ponsee,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 1117 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1117, 1118 und 1135 und
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 1239 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1239, 1240 und 1241,
alle KG Zwentendorf
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, 12. März 2025, um 09:15 Uhr, Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Michelhausen, 3451 Michelhausen, Tullnerstraße 16, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33