Verfahren gemäß § 116 Mineralrohstoffgesetz (Gewinnungsbetriebsplan) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 08.12.2024 )
Rohrdorfer Sand und Kies GmbH, KG Obereggendorf
Die Rohrdorfer Sand und Kies GmbH hat um die Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes für die Erweiterung des genehmigten Abbaus durch Vertiefung bis 2,2 m im Süden und Nordosten, bis ca. 2,3 m im Nordwesten unter den, durch die Tirolerbachversickerung beeinflussten HGW100 (= 2 m unter HGW100) und Wiederaufhöhung bis mind. 1,0 m über den, durch die Tirolerbachversickerung beeinflussten HGW100 (= 1,2 m im Süden und Nordosten bzw. 1,3 m im Nordwesten über HGW100) mit Kieswaschschlamm am Abbaufeld „Obereggendorf III“ auf den Grst.Nr. 872/23 und 872/27, beide KG Obereggendorf, Gemeinde Eggendorf, angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt beraumt hierüber eine mündliche Verhandlung für Montag, den 09. Dezember 2024, um 09:00 Uhr
Treffpunkt: Gemeindeamt in 2492 Eggendorf, Hauptplatz 1 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 26 22) 9025, Fax: (0 26 22) 9025-41000
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33