Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 06.03.2026 )

Özveren Zafer, 2440 Moosbrunn

Herr Özveren Zafer hat um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die "Errichtung einer KFZ-Servicestelle" im Standort 2440 Moosbrunn, Hauptstraße 1, angesucht.
Die Projektunterlagen liegen bis 6. März 2026 bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha zur Einsichtnahme auf.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft Bruck an der LeithaE-Mail: post.bhbl@noel.gv.at
02742/9005 239
2460 Bruck an der Leitha, Fischamender Straße 10
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
© 2026 Amt der NÖ Landesregierung