Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 20.04.2026 )
G. Coreth, Kunststoffverarbeitungsgesellschaft m.b.H., KG Unterwaltersdorf
BNW2-BA-036/022
Die G. Coreth, Kunststoffverarbeitungsgesellschaft m.b.H. hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderungen im Farb- und Lösemittellager im Standort 2442 Unterwaltersdorf, Mitterndorferstraße 7, KG Unterwaltersdorf, Grst.Nr. 463, 470/1, 470/4, angesucht.
BNW2-BA-1745/006
Die Firma G. Coreth, Kunststoffverarbeitungsgesellschaft m. b. H., hat um gewerbebehördliche Genehmigung und für die Änderung der Betriebsanlage durch
- Erweiterung der Freilagerflächen, Änderung der Lagerstreifenanordnung und
Erhöhung der maximalen Lagerguthöhe auf 4 m auf den Freilagerflächen
- Errichtung eines Lagerbereiches für brennbare Flüssigkeiten (Farbenlager 3) mit
Metallcontainer,
- Anpassung der Betriebszeiten in der Recyclinghalle (Objekt 7) und im Außenbereich
auf 7 x 24 Std. samt den Verkehrsbewegungen an die betrieblichen Erfordernisse
und
- Änderung der maschinellen Ausstattung sowie der Beheizung im Standort 2442 Unterwaltersdorf, Mitterndorfer Straße 7, Grst. Nr. 470/1, KG Unterwaltersdorf, am nördlichen Betriebsgelände, im Objekt 7, angesucht.
BNW2-BA-21182/002
Die G. Coreth, Kunststoffverarbeitungsgesellschaft m.b.H. hat um gewerbebehördliche Genehmigung für die Einbindung genehmigter Granulatsilos in die Infrastruktur, Änderungen am Objekt 2 und im nordwestlichen Bereich des Grundstücks, Anpassung Betriebszeiten sowie innerbetrieblichen Verkehrswege im Standort 2442 Unterwaltersdorf, Mitterndorferstraße 7, Gst. Nr. 463, KG Unterwaltersdorf, angesucht.
BNW2-BA-21182/003
Die Firma G. Coreth, Kunststoffverarbeitungsgesellschaft m.b.H., hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderungen beim Objekt 2, im Standort 2442 Unterwaltersdorf, Mitterndorferstraße 7, Grst. Nr. 463 KG Unterwaltersdorf, angesucht.
BNW2-BA-23197/001
Die G. Coreth Kunststoffverarbeitungsgesellschaft m.b.H. hat um gewebebehördliche Genehmigung für
- den Abbruch des Freilagers 1 samt der versiegelten Fläche im südwestlichen Bereich des Grundstücks zur Erweiterung von Objekt 3 (Lagerhalle) und Objekt 4 (Konfektionshalle) in diesem Bereich,
- bauliche Adaptierungen bei den angrenzenden Gebäuden und
- die Erneuerung des Gasheizkessels im Heizram (Objekt 1 – EG)
im Standort 2442 Unterwaltersdorf, Gottfried Vajan-Straße, Gst. Nr. 621/62 KG Unterwaltersdorf, angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Baden beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für
Montag, den 20. April 2026 an.
Treffpunkt: 08:30 Uhr an Ort und Stelle, 2442 Unterwaltersdorf, Mitterndorferstraße 7
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Baden einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Baden Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 229
2500 Baden, Schwartzstraße 50
