Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 22.04.2026 )

Neuhauser Marc, 3170 Hainfeld, Friedhofgasse 10

Herr Marc Neuhauser Marc hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Aufstellung eines Ofens in der Werkstätte der bestehenden gewerblichen Betriebsanlage für Restaurationstätigkeiten in 3170 Hainfeld, Friedhofgasse 10, angesucht.

Die Projektunterlagen liegen bis 22.04.2026 bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Fachgebiet Anlagenrecht, zur Einsichtnahme auf.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft LilienfeldE-Mail: post.bhlf@noel.gv.at
02742/9005 319
3180 Lilienfeld, Am Anger 2
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
© 2026 Amt der NÖ Landesregierung