Information für Konsumenten von Trinkwasser

Jeder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat Untersuchungen des Wassers von einer autorisierten Untersuchungsanstalt durchführen zu lassen.

Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat die Abnehmer über die aktuelle Qualität des Wassers zu informieren. Die Information hat auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse zu erfolgen. (siehe § 6 TWV BGBl. II Nr. 304/2001 idgF) 

Die Abnehmer sind einmal jährlich entweder mit der Wasserrechnung oder über Informationsblätter der Gemeinden (z.B. Gemeindezeitung, Anschlag an der Amtstafel) oder auf eine andere geeignete Weise zumindest über die Analysenergebnisse folgender Parameter - in der in Klammer angeführten Einheit - zu informieren:

  • Nitrat (mg NO3/l)
  • Pestizide (µg/l)
  • Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert)
  • Gesamthärte °dH
  • Carbonathärte °dH (Säurekapazität bis pH 4,3)
  • Kalium, Kalzium, Magnesium und Natrium bzw. Chlorid und Sulfat (mg/l)

Zu diesen Parametern sind jeweils auch die Parameterwerte gemäß Anhang I Teil B anzugeben. Wenn zu erwarten ist, dass bei den einzelnen Abnehmern die Konzentrationen der Parameter unterschiedlich sind oder schwanken (z.B. bei Mischung von Wässern unterschiedlicher Beschaffenheit), ist der auf Grund der vorliegenden Analysenergebnisse mögliche Schwankungsbereich anzugeben.

Auf schriftliche Anfrage des Verbrauchers ist der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage verpflichtet weitere Untersuchungswerte schriftlich bekannt zu geben.


Trinkwasserversorgung bei Wasserknappheit

Aufgrund anhaltender Schönwetterperioden kann es bei Wasserversorgern zu Engpässen kommen. Pflegen Sie daher schon im Vorfeld einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser. Das gilt natürlich auch bei Versorgung mit einem eigenen Hausbrunnen. Beschränken Sie den Wasserverbrauch auf das unbedingt notwendige Ausmaß und unterlassen Sie Autowaschen und Rasensprengen. Es versteht sich von selbst, dass keine Schwimmbäder neu befüllt werden sollen.  

Das Anlegen von Wasserreserven erhöht den aktuellen Verbrauch und ist nutzlos, da stehendes Wasser verdirbt und aufgrund der Keimbelastung nicht mehr als Trinkwasser herangezogen werden kann.
Es empfiehlt sich, Kontakt mit der Gemeinde aufzunehmen, welche eine logistische Gesamtlösung für die einzelnen Bedarfsfälle organisieren kann.“

Informationen bezüglich privater Hausbrunnen.


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Trinkwasserkontrolle

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesundheitswesen
Landhausplatz 1, Haus 15B 3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12815
Fax: 02742/9005-12875
Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
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