Hausbrunnen
Etwa 10% der NÖ Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser aus eigenen Hausbrunnen. Diese Form der Wasserversorgung wird auch zukünftig in Streulagen große Bedeutung haben.
Während öffentliche Wasserversorger strengen gesetzlichen Kontrollen unterliegen, liegt es bei Hausbrunnen in der Eigenverantwortung und im Eigeninteresse, den Brunnen sorgsam zu betreiben und in einem einwandfreien Zustand zu erhalten.
Die Energie- und Umweltagentur NÖ bietet Trinkwasseruntersuchungen für Privathaushalte an (sh. Links.)
Hausbrunnen unterliegen keiner wasserrechtlichen Bewilligungspflicht (siehe Links).
Sie werden daher nicht ins Wasserbuch eingetragen.
weiterführende Links
- Energie und Umweltagentur NÖ
- Einzelwasserversorgungsanlage für 4 Objekte außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten - Förderung
- Rechtliche Informationen zur Wasserversorgung
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserwirtschaft Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271
Fax: 02742/9005-14090
Abteilung Wasserwirtschaft Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa2@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14271
Fax: 02742/9005-14090
Letzte Änderung dieser Seite: 17.12.2020