Häufig gestellte Fragen zur Hochwassergefährdung (FAQs Hochwasser)
Hier erhalten Sie Antworten zu häufigen Fragenstellungen im Zusammenhang mit Hochwassergefährdungen.
„Ist mein Grundstück vom Hochwasser betroffen?“
Um zu prüfen, ob Ihr Grundstück bei einem Hochwasserereignis betroffen sein kann, steht Ihnen der NÖ Atlas zur Verfügung. Dieser bietet aktuelle und detaillierte Überflutungsinformationen auf Basis hydraulischer Rechenmodelle.
Als Hilfestellung bei der Verwendung des NÖ Atlas dient die Schritt-für-Schritt-Anleitung(siehe Downloads).
Bei den dargestellten Überflutungsflächen wird in Abhängigkeit der Häufigkeit des Auftretens in drei verschiedene Hochwasserabflussbereiche unterschieden:
HQ30, HQ100 und HQ300.
Das sind Hochwasserereignisse, die statistisch durchschnittlich alle 30/100/300 Jahre auftreten können und folgende rechtliche Bedeutung haben. Hochwasserabflussbereiche können für die weitere Verwendung direkt als GIS-File über Open Goverment Data heruntergeladen werden
Hochwasserabflussbereich HQ30:
Anlagen innerhalb des HQ30-Hochwasserabflussbereichs sind gem. § 38 Wasserrechtsgesetz bewilligungspflichtig. Im behördlichen Verfahren wird dabei geprüft, ob die geplante Anlage / Maßnahme eine maßgebliche Verschlechterung der Hochwassersituation bewirken würde.
Hochwasserabflussbereich HQ100:
Hochwasserschutzmaßnahmen werden lt. Technischer Richtlinie für Wasserbau bis zu einem HQ100 (inkl. Freibord) gefördert. Zudem ist das HQ100 für die Raumordnung und die baurechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Die genauen Bestimmungen finden Sie im NÖ Raumordnungsgesetz, und in den jeweiligen Verordnungen und Richtlinien zur NÖ Bauordnung.
Hochwasserabflussbereich HQ300:
Der Überflutungsbereich bei einem HQ300 soll Extremereignisse darstellen. Es verdeutlicht auch das Restrisiko, das bei Abflüssen über dem Schutzniveau von Hochwasser-Schutzanlagen oder deren Versagen (Dammbruch, etc.) besteht.
In diesem Restrisikobereich sollten vorsorgliche Maßnahmen zur Schadensminimierung getroffen werden.
Wasserspiegelhöhen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten
Für ausgewählte Gewässer können auch Wasserspiegelhöhen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten abfragt werden. Diese Informationen wurden aus den Berechnungsmodellen auf einen repräsentativen 2 x 2 m großen Raster flächig übertragen. Diese flächigen (Raster-)Daten werden ab einem Maßstab von 1:20.000 dargestellt. Aktuell sind die Ergebnisse für insgesamt rund 46 Gewässer verfügbar und werden laufend mit aktuellen Untersuchungen fortgesetzt werden.
Detaillierte hydraulische Modellrechnungen liegen nicht für alle Gewässerabschnitte vor. Eine vereinfachte Methode für ein grobe Abschätzung ist über die Plattform HORA möglich (siehe Erläuterung weiter unten).
Bei Wildbächen erfolgt die Gefahrendarstellung über rote und gelbe Zonen der Gefahrenzonenpläne (siehe folgende Erläuterung).
„Was bedeuten die roten und gelben Gefahrenzonen?“
Die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV), eine Dienststelle des Bundesministeriums, weist keine Überflutungsflächen, sondern Gefahrenzonen in den siedlungsrelevanten Gebieten aus. Diese werden laufend zur gemeinsamen Darstellung im NÖ Atlas unter dem Layer „WLV Gefahrenzonenplan“ eingespielt.
Gefahrenzonenplanungen sind Fachgutachten und zeigen unterschiedliche Gefährdungsgrade.
Rote Zone:
Es handelt sich um Gebiete, in denen beispielsweise bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100) mit hohen Wassertiefen und/oder starken Strömungen sowie Ufererosionen zu rechnen ist und daher ein erhöhtes Risiko für Menschenleben und Sachschäden besteht.
Gelbe Zone:
Die Fläche außerhalb der roten Gefahrenzone, jedoch noch innerhalb des 100-jährlichen Hochwasserabflussgebietes, wird der gelben Gefahrenzone zugeordnet. Bauliche Maßnahmen sind hier mit der Baubehörde abzuklären.
Generell sind laut NÖ Raumordnungsgesetz Flächen in der roten Zone als Grünland-Freihaltefläche-Retentionsfläche zu widmen. Für Flächen innerhalb des 100-jährlichen Hochwasserabflussgebietes sind im NÖ Raumordnungsgesetz besondere Bestimmungen festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.naturgefahren.at
Bei Detailfragen zu den Gefahrenzonenplanungen der WLV wenden Sie sich bitte an: sektion.wnb@die-wildbach.at
Allgemeine Hinweise zur HW-Gefahrendarstellung im NÖ Atlas:
Die Verhältnisse an einem Gewässer können sich im Laufe der Zeit verändern. Die im NÖ Atlas dargestellten Abflussbereiche dienen daher als vorläufige Orientierung. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Wasserrechtsbehörde – in den meisten Fällen die Bezirkshauptmannschaft – ob eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist. Die Beurteilung der Baulandeignung obliegt der Baubehörde.
Es kann Gebiete geben, die von anderen, nicht gesondert ausgewiesenen Wassergefahren betroffen sind – z. B. flächige Überflutungen durch Hangwasser bei Starkregen oder Grundwasserhochstände. Bitte berücksichtigen Sie auch diese Risiken.
„Was sind Hochwasserschutzzonenpläne?“
Aktuell sind für 11 Gewässer Hochwasserschutzzonenpläne verordnet worden (weitere folgen). In den Hochwasserschutzzonenplänen sind Überflutungsflächen bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignis ausgewiesen, die einen maßgeblichen Beitrag zum Wasserrückhalt (Retention) und somit zum Schutz von Siedlungsgebieten leisten.
Für diese Überflutungsflächen werden im Umgang mit Vorhaben / Bautätigkeiten, die zu einem Verlust von Retentionsflächen führen könnten, Regelungen getroffen, damit zukünftig eine Verschlechterung für Siedlungsgebiete ausgeschlossen werden kann.
Liegt das Vorhaben innerhalb eines derart verordneten Bereiches, besteht eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht gemäß § 38 Wasserrechtsgesetz, also auch innerhalb des Abflussbereiches zwischen HQ30 und HQ100.
„Welche Möglichkeiten gibt es, wenn keine Daten im NÖ Atlas vorhanden sind?“
1. HORA - Natural Hazard Overview & Risk Assessment Austria:
Sind für Ihr Grundstück im NÖ Atlas keine Daten verfügbar, können Sie die HW- Gefährdungsabschätzung der Plattform HORA nutzen.
HORA wurde im Auftrag des Bundesministeriums erstellt und stellt eine Erstabschätzung für ganz Österreich auf Basis eines vereinfachten Rechenmodells dar. Die Ergebnisse sind nicht parzellenscharf und wurden auch nicht auf Plausibilität geprüft.
Gibt es Unterschiede zwischen vorhandenen Überflutungsflächen im NÖ Atlas und der Darstellung in HORA, ist die Überflutungsfläche des NÖ Atlas heranzuziehen.
2. Direkte Anfrage bei Gemeinden und Wasserverbänden
Zu geplanten oder umgesetzten Hochwasserschutzprojekten, von denen eine mögliche Änderung der dargestellten Überflutungsflächen im NÖ Atlas oder auf HORA ausgehen kann, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde.
3. Kennwerte aus Pegeldaten oder Abflussgutachten:
Bei nicht vorhandener Abflussuntersuchung bzw. Gefahrenzonenplanung sind Kennwerte aus Pegeldaten oder Abflussgutachten eine weitere Möglichkeit zur Gefährdungsabschätzung.
Diese geben Auskunft über Hochwasserabflüsse (HQ30 und HQ100) sowie Mittel- und Niedrigwassermengen (MQ, MJNQt), teilweise schon für Einzugsgebiete ab ca. 1 km², und sind die Grundlage für Berechnungen oder Modellierungen.
a) Pegelkennwerte finden Sie auf der Seite des Hydrographischen Dienstes, Wasserstandsnachrichten und Hochwasserprognosen.
b) Bereits vorhandene Abflussgutachten finden Sie im NÖ Atlas unter dem Modul Fließgewässer/Abflussgutachten.
c) Auf Anfrage können hydrologische Daten auch eigens ermittelt und bekanntgegeben werden. Abhängig vom Bearbeitungsaufwand wird dafür ein Kostenbeitrag verrechnet.
Ihre Anfrage stellen Sie bitte über das Onlineformular: Anfrage Abflusskennwerte Onlineformular.
Weitere Informationen zu den hydrologischen Daten finden Sie im Artikel für hydrologische Daten.
4. Beauftragung von Fachplanern:
Fachkundige Planungsbüros (Technische Büros, Ziviltechniker) können auf Basis der Abflussgutachten dann Überflutungsflächen, Wasserspiegellagen, Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten berechnen. Eine amtswegige Beauftragung ist nicht möglich, diese ist vom Interessenten selbst zu veranlassen.
„Wie komme ich zu einer wasserrechtlichen Bewilligung für mein Bauvorhaben?“
Eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht gemäß § 38 Wasserrechtsgesetz besteht, wenn ein Bauvorhaben:
- innerhalb eines HQ30-Hochwasserabflussgebietes, oder
- in einer verordneten Fläche eines Hochwasserschutzzonenplanes im
HQ100-Hochwasserabflussgebiet zu liegen kommt.
Eine wasserrechtliche Bewilligungspflicht gemäß § 41 Wasserrechtsgesetz besteht zudem für alle Schutz- und Regulierungswasserbauten (klassische Hochwasserschutzdämme), inklusive derartiger mobiler Anlagen (also Anlagen, die erst im Hochwasserfall installiert werden).
Die Bewilligungspflicht besteht dabei unabhängig von der Situierung in einem bestimmten Abflussbereich (HQ30, HQ100 oder andere).
Bei solchen Anlagen ist der vordergründige Zweck, sich vor einem Hochwasser schützen zu wollen. Im Unterschied dazu ist bei Vorhaben gem. § 38 Wasserrechtsgesetz die Bewilligungspflicht allein daran geknüpft, ob sie innerhalb des HQ30- bzw. HQ100-Bereiches gelegen sind.
Hochwasserschutzanlagen, die unmittelbar an einem Gebäude situiert sind („Objektschutz“, meist mobile Anlagen) bedürfen keiner wasserrechtlichen Bewilligung.
In den meisten Fällen ist die Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat die zuständige Behörde.
Es wird empfohlen, noch vor einer konkreten Ausarbeitung eines Projektes durch eine fachkundige Person ein Vorhaben bei den Bausprechtagen der Bezirksverwaltungsbehörden abzuklären. Der Bausprechtag umfasst eine kompetente Beratung durch Amtssachverständige sowie Juristen.
Erst nach dieser Abklärung ist die Ausarbeitung eines Projektes durch eine fachkundige Person für das Bewilligungsverfahren notwendig.
„Was bedeuten die Linien in der Hangwasser-Gefahrenhinweiskarte?“
Hangwasser – Gefährdung durch Oberflächenabfluss
Neben Überflutungen aus Gewässern stellt der NÖ Atlas auch mögliche Gefährdungen durch Oberflächenwasser (Hangwasser) bei Starkregenereignissen dar.
Die Gefahrenhinweiskarte Hangwasser zeigt Tiefenlinien im Gelände, die auf potenzielle Fließwege für Oberflächenwasser hinweisen. Als Hangwasser bezeichnet man oberirdische Abflüsse, die typischerweise bei kleinräumigen Starkregenereignissen oder durch Schmelzwasser entstehen.
In Verbindung mit lokalen Gebietskenntnissen ermöglicht die Karte:
- die Abschätzung möglicher Gefährdungen in bestehenden Siedlungsbereichen,
- die frühzeitige Erkennung kritischer Bereiche bei neuen Baulandwidmungen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel Hochwasser Hangwasser.
Technischer Hinweis:
Brückenöffnungen und Verrohrungen sind im zugrundeliegenden Geländemodell und der automatisierten Berechnung der Tiefenlinien nicht enthalten. Dies kann zu abweichenden Fließwegdarstellungen und verfälschten Einzugsgebietsangaben führen. Straßen oder Bahnlinien in Dammlage werden aus diesem Grund als undurchlässig dargestellt oder weisen nicht erkannte Seichtstellen auf. Wasserübertritte, die in der Natur auftreten, können im Modell daher nicht immer abgebildet werden.
weiterführende Links
- Hochwasserkarte im NÖ-Atlas
- OGD-Bestand zum Thema Umwelt
- Gefahrenzonenpläne des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung
- Wildbach- und Lawinenverbauung Forsttechnischer Dienst
- HORA - Natural Hazard Overview & Risk Assessment Austria
- NÖ Raumordnungsgesetz 2014
- NÖ Bauordnung 2014
- NÖ Bautechnikverordnung 2014
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