NÖ Hochwasserschutzzonenpläne

Hochwasserschäden sollen durch eine zielgerichtete Bewirtschaftung von Hochwasserabflussgebieten möglichst vermieden bzw. verringert werden. Die Erhaltung der Abflussgebiete ist auch ein wesentliches Ziel der EU-Hochwasserrichtlinie. In NÖ werden daher sogenannte „Hochwasserschutzzonenpläne“ per Verordnungen erlassen.

Seit 1. August 2019 gelten bei folgenden Gewässern

  1. Braunaubach
  2. Erlabach
  3. Erlauf
  4. Kleine Erlauf
  5. Lainsitz
  6. Mank
  7. Melk
  8. Piesting
  9. Pulkau
  10. Schmida
  11. Url

innerhalb des 100-jährlichen Abflussgebietes (HQ100) bestimmte Vorgaben für neue Vorhaben in diesen Gebieten (weitere Gewässer sind derzeit in Vorbereitung). 

Die konkreten parzellenscharf abgegrenzten Gebiete, Vorgaben und neuen Bewilligungspflichten ergeben sich aus den derzeit 11 (inhaltsgleichen) Verordnungen für die erwähnten Gewässer. Diese Verordnungen samt den darauf Bezug nehmenden Erläuterungen finden Sie bei den Links bzw. im Download-Bereich. 

In den Hochwasserschutzzonenplänen sind Überflutungsflächen bis zu einem 100- jährlichen Hochwasserereignis ausgewiesen, die einen maßgeblichen Beitrag zum Wasserrückhalt (Retention) und somit zum Schutz von Siedlungsgebieten leisten. 

Für diese Überflutungsflächen werden im Umgang mit Vorhaben/Bautätigkeiten, die zu einem Verlust von Retentionsflächen führen könnten, klare Regelungen getroffen, damit zukünftig eine Verschlechterung für flussabliegende Siedlungsgebiete ausgeschlossen werden kann. 

Die Vorgaben der Verordnungen beziehen sich ausschließlich auf die Bewertung des Hochwasserrückhaltes (Retention). Auswirkung auf die örtlichen Abflussverhältnisse (Änderung der örtlichen Wasserspiegellagen und Fließgeschwindigkeiten) müssen wie bisher bei jeder bewilligungspflichtigen Maßnahme im Rahmen des jeweiligen wasserrechtlichen Verfahrens geprüft werden.

Durch die Hochwasserschutzzonenpläne ist es erstmals möglich auch Summenwirkungen (Auswirkungen von vielen kleineren Veränderungen) zu erfassen. Dazu wird jede wasserrechtlich bewilligungspflichtige Maßnahme innerhalb des Hochwasserabflussbereiches im Wasserbuch aufgenommen (NÖ Wasserbuch-Verordnung). 

Im NÖ-Atlas werden zusätzlich zu den verordnungsrelevanten dunkelblauen „sehr bedeutenden“ und hellblauen „bedeutenden“ Gebieten auch hellgrüne „gering bedeutende“ Gebiete dargestellt.  

Diese Gebiete sind nicht rechtsverbindlich. Bei diesen Gebieten ist nachgewiesen, dass sie keinen relevanten Beitrag zum Wasserrückhalt liefern, auch diese Information ist für Antragsteller (deren Projektanten) und die Behörden bei der Planung und Beurteilung von Vorhaben als Information hilfreich. 

Je nach Lage und Größe des Vorhabens sind im wasserrechtlichen Verfahren unterschiedliche Nachweise im Hinblick auf die Retentionswirkungen zu führen. Bei Kleinmaßnahmen können Nachweise in der Regel gänzlich entfallen. Bei größeren Vorhaben kann meist mit vereinfachten Nachweisen das Auslangen gefunden werden. Detaillierte rechnerische Nachweise sind nur bei sehr großen Vorhaben oder bei relevanten Summationswirkungen erforderlich. Weiterführende Details zu den Nachweisen können der „Leitlinie für Projektwerber und Planungsbüros“ entnommen werden.  

Zusätzlich zu den verordneten Flächen der Hochwasserschutzzonenpläne werden im NÖ-Atlas die Ergebnisse noch „nicht verordneter“ Flächen von weiteren abgeschlossenen Retentionsuntersuchungen dargestellt. Diese können als Grundlage zur technischen Beurteilung im Behördenverfahren sinngemäß zu den Verordnungen herangezogen werden.

  1. Kl. Tulln; Erstellungsdatum: 19.04.2018
  2. Sierning; Erstellungsdatum: 19.04.2018
  3. Thaya; Erstellungsdatum: 27.06.2018
  4. Pitten; Erstellungsdatum: 19.04.2018
  5. Elsbach und Riedbach; Erstellungsdatum: 19.04.2018
  6. Leitha; 01.01.2021
  7. Fladnitz; Erstellungsdatum: 14.07.2021
  8. Königstettner Hauptgraben; Erstellungsdatum: 14.07.2021
  9. Weitenbach mit Laimbach; Erstellungsdatum: 14.07.2021
  10. Ysper; Erstellungsdatum: 14.07.2021
  11. Wienfluss; Erstellungsdatum: 14.07.2021
  12. Mauerbach; Erstellungsdatum: 14.07.2021
  13. Fischa; (Piesting UL); Erstellungsdatum: 21.12.2021
  14. Frauenbach und Warme Fischa; Erstellungsdatum: 21.12.2021
  15. Obere Ybbs: 21.12.2021 
  16. Göllersbach; Erstellungsdatum: 01.07.2024
  17. Taffa; Erstellungsdatum: 01.07.2024
  18. Schwechat Oberlauf und Unterlauf; Erstellungsdatum: 01.07.2024
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Letzte Änderung dieser Seite: 20.12.2024
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