Informationen für Betriebe (Anträge, Formulare, Merkblätter, Leitlinien)
Wir kontrollieren nicht nur - wir beraten auch gerne.
Die Information und Beratung von Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer im Sinne des LMSVG ist eine der Aufgaben der Lebensmittelkontrolle in NÖ.
Für diesen Zweck wurden und werden seitens der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Merkblätter, bzw. Antrags- und Formularvorlagen ausgearbeitet, bzw. wird auf verschiedene Links zu Internetseiten verwiesen, welche von Standesvertretungen verschiedener Berufsgruppen oder des zuständigen Ministeriums (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, BMSGPK) zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwendung von Antrags- und Formularvorlagen stellt sicher, dass die benötigten Informationen bei der Behörde vollständig einlangen und ohne Verzögerung behandelt werden können. Merkblätter und Leitlinien sind Hilfestellungen bei der Umsetzung von rechtlichen Anforderungen.
In jedem Fall ist es auch ratsam, bei individuellen Anliegen mit dem zuständigen Lebensmittel-Aufsichtsorgan Kontakt aufzunehmen.
Die Leitlinien für Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer und spezifische Informationen (z.B. Informationsverordnung inkl. Allergene) können Sie auf den Internet-Seiten des BMSGPK aufrufen.
Nationale und EU-Rechtstexte können über die Internet-Seiten des Rechtsinformationssystems (RIS), bzw. im Amtsblatt der Europäischen Union (EUR - Lex) aufgerufen werden.
In den folgenden Seiten finden Sie von der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle bereitgestellte Informationen, Antragsunterlagen und Merkblätter zu:
- Zulassung und Registrierung eines Lebensmittelbetriebes
- Merkblatt für Kindergarten-, Tagesbetreungs- und Hortküchen, bzw. für die Verpflegung in ganztägigen Schulformen (Nachmittagsbetreuung)
Soll als Arbeitsunterlage für bestehende Einrichtungen aber auch Hilfestellung bei der Planung neuer oder von einem Umbau betroffener Einrichtungen dienen. - Informationen über den Umgang mit Desinfektion im Kindergarten
Wo ist eine Reinigung ausreichend – wo ist eine Desinfektion sinnvoll? - Merkblatt für Feste und ähnliche, nicht ständige Veranstaltungen
Soll Veranstaltern als dienen, welche Bereiche beim Inverkehrbringen von Lebensmittel zu beachten sind Es stellt eine kompakte und nach Themenbereichen gegliederte Zusammenfassung dar - Merkblatt für Märkte und ähnliche, wiederkehrende Veranstaltungen
Soll MarktfahrernInnen eine Information gegeben werden, welche Bereiche beim Inverkehrbringen von Lebensmittel zu beachten sind. Es stellt eine kompakte und nach Themenbereichen gegliederte Zusammenfassung dar. - Merkblatt für FCM (Food Contact Materials) - Lebensmittelkontaktmaterialien
Soll Betrieben und Einrichtungen eine Information darüber geben, dass alle Oberflächen, mit denen offene Lebensmittel im Zuge der Verarbeitung oder Verabreichung in Kontakt kommen, bestimmte Eigenschaften aufweisen müssen. Es stellt eine kompakte Zusammenfassung dieses Themenbereiches dar. - Farmwild
- Wildbret
- Trichinenuntersuchung
- Notschlachtungen außerhalb des Schlachthofs
- Gebühren und Verrechnung
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung - Datenbank
- Vermarktungsnormen für Geflügel: Eierkennzeichnung, Legehennenregistrierung
Sollten Sie Detailfragen oder weitere Fragen haben bzw. beabsichtigen Sie einen neuen Lebensmittelbetrieb zu errichten, planen Sie einen Umbau oder aber es gibt Fragen zum Thema „Betriebshygiene", in Ihrem Betrieb usw., dann treten Sie mit einer unserer Dienststellen in Verbindung.
weiterführende Links
- Rechtsinformationssystem des Bundes - Zugang zu allen Gesetzen und Verordnungen
- BM für Gesundheit
- AGES
- EUR-Lex - Amtsblatt der Europäischen Kommission
Downloads
- Download: Merkblatt für Zeltfeste und ähnliche, nicht ständige Veranstaltungen (pdf, 0.7 MB)
- Download: Merkblatt für Märkte und ähnliche, wiederkehrende Veranstaltungen (pdf, 0.7 MB)
- Download: Merkblatt für FCM (Food Contact Materials) - Lebensmittelkontaktmaterialien (pdf, 0.3 MB)
- Download: Merkblatt für Kindergarten-, Tagesbetreungs- und Hortküchen, bzw. für die Verpflegung in ganztägigen Schulformen (Nachmittagsbetreuung) (pdf, 0.9 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801