Gebühren und Verrechnung
Folgende Kontrolltätigkeiten sind gebührenpflichtig
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Hygienekontrollen in Schlacht- und Zerlegungsbetrieben
- Hygienekontrollen in zugelassenen Betrieben (z.B.: Verarbeitungsbetriebe von Milch, Ei, Fisch und Fleisch, Wildbearbeitungsbetriebe, Kühlhäuser, Tiefkühlhäuser, Wildsammelstellen, tierische Fette, Sammler, Bearbeitungsbetriebe für Mägen, Blasen und Därme)
Die Vorschreibung der Gebühren erfolgt entweder nach der LMSVG-Kontrollgebührenverordnung (Bundesgebühren) in
- Schlachtbetrieben, die mehr als 1.000 GVE Haushuftiere oder 10.000 Stück Geflügel oder Kaninchen pro Jahr schlachten
- Zerlegebetrieben, die mehr als 250 Tonnen im Jahr Fleisch zerlegen
- allen anderen zugelassenen Betrieben (Verarbeitungsbetriebe, Kühlhäuser, Be- und Verarbeiter von Milch, Eiern und Fischen)
oder nach der NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2010 (Landesgebühren) in
- Schlachtbetrieben, die weniger als 1.000 GVE Haushuftiere oder weniger als 10.000 Stück Geflügel oder Kaninchen pro Jahr schlachten
- Zerlegebetrieben, die weniger als 250 Tonnen im Jahr Fleisch zerlegen
- Wildbearbeitungsbetrieben
- bei Direktvermarktern von Geflügel, Kaninchen, Wild
Näheres entnehmen Sie bitte dem Verrechnungserlass.
Beilagen zum Verrechnungserlass: Zeitaufzeichnung Bundesgebühren, Zeitaufzeichnung Landesgebühren, Untersuchungsschein
Andere Betriebskontrollen sind in der Regel nicht kostenpflichtig, aber zusätzliche amtlich erforderliche Kontrollen bei Verstößen werden vergebührt.
weiterführende Links
- LMSVG-Kontrollgebührenverordnung - www.ris.bka.gv.at
- NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2010 - www.ris.bka.gv.at
- Verrechnung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Downloads
- Download: Verrechnungserlass (doc, 0.1 MB)
- Download: Zeitaufzeichnung Bundesgebühren (docx, 0.1 MB)
- Download: Zeitaufzeichnung Landesgebühren (docx, 0.1 MB)
- Download: Untersuchungsschein (docx, 0.1 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 27.11.2023