Formulare zur Verrechnung
Nachfolgend finden Sie die Formulare zur LMSVG-Verrechnung für Probeentnahmen, §54, NÖ Landesgebühren, §54, Bundesgebühren, §31 (1), Bundesgebühren und das Formular zur Verrechnung der amtlichen Kontrollen und Probenziehungen gemäß NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009.
Anmerkung: Für den Verrechnungszeitraum ab 1.1.2022 werden ab Jänner 2022 neue Verrechnungsformulare auf die Website gestellt.
Anleitung zum Zwischenspeichern und Laden von Formulardaten
LMSVG-Verrechnung, §54, NÖ LANDESgebühren
Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und der Hygienekontrollen (Gebührenaufstellung für den Betrieb und Antrag auf Entschädigung) gemäß § 54 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz in Landesgebührenbetrieben mit der Verrechnungsstelle.
Formular
ab 1. Jänner bis 28. Februar 2023: Zum Verrechnungsformular für § 54, NÖ Landesgebühren
ab 1. März 2023: Zum Verrechnungsformular für §54, NÖ Landesgebühren
ab 1. Jänner 2024: Zum Verrechnungsformular für §54, NÖ Landesgebühren
ACHTUNG NEU: Schlachteinheiten (STU und/oder FU samt Dokumentation) und Erhöhung der Entschädigung um EUR 10 für die ersten 3 Untersuchungseinheiten pro Schlachteinheit zusätzlich eingeben.
Frist
Die Verrechnung hat monatlich bis zum 5. Kalendertag des auf die Untersuchung, Kontrolle oder Überprüfung folgenden Monats zu erfolgen.
Zuständigkeit
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)
LMSVG-Verrechnung, §54, NÖ BUNDESgebühren
Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und der Hygienekontrollen (Gebührenaufstellung für den Betrieb und Antrag auf Entschädigung) gemäß § 54 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz in Bundesgebührenbetrieben mit der Verrechnungsstelle.
Formular
ab 1. Jänner 2023: Zum Verrechnungsformular für § 54, NÖ Bundesgebühren
ab 1. Jänner 2024: Zum Verrechnungsformular für §54, NÖ Bundesgebühren
Frist
Die Verrechnung hat monatlich bis zum 5. Kalendertag des auf die Untersuchung, Kontrolle oder Überprüfung folgenden Monats zu erfolgen.
Zuständigkeit
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)
LMSVG-Verrechnung, Probeentnahmen
Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular stellt das Aufsichtsorgan den Kostenersatz für Untersuchungen am geschlachteten Tier (Probenentnahme und Versandkosten) in Landesgebührenbetrieben der Verrechnungsstelle in Rechnung.
Formular
ab 1. Jänner 2023: Zum Verrechnungsformular für Probeentnahme
ab 1. Jänner 2024: Zum Verrechnungsformular für Probenentnahme
Frist
Die Verrechnung ist mit der Verrechnungsstelle halbjährlich im Juli bzw. Jänner vorzunehmen.
Zuständigkeit
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)
LMSVG-Verrechnung, §31 (1), BUNDESgebühren
Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der Hygienekontrollen gemäß § 31 (1) Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz in Bundesgebührenbetrieben mit der Verrechnungsstelle.
Formular
ab 1. Jänner 2023: Zum Verrechnungsformular für §31 (1), Bundesgebühren
ab 1. Jänner 2024: Zum Verrechnungsformular für §31 (1), NÖ Bundesgebühren
Frist
Die Verrechnung hat monatlich bis zum 5. Kalendertag des auf die Untersuchung, Kontrolle oder Überprüfung folgenden Monats zu erfolgen.
Zuständigkeit
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)
Verrechnung, NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009
Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Kontrollen und amtlichen Probenziehungen gemäß NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009.
Formular
ab Jänner 2023: Zum Verrechnungsformular für amtliche Kontrollen und amtliche Probenziehungen in Geflügelbetrieben
Frist
Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.
Zuständigkeit
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801