Förderungen
Die Kellergassen stellen ein bedeutungsvolles Baukulturerbe dar. Dieses zu erhalten ist eine wichtige baukulturelle Aufgabe des Landes NÖ. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Erhaltung der Kellerobjekte in seiner Schlichtheit, Ursprünglichkeit und als Bestandteil des Ensembles Kellergasse.

Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in anderen Wohngebäuden.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Eigenheimen.
Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern und -Türen.

Das Fördermodell für die Sanierung von Eigenheimen bietet nicht nur die Möglichkeit, das in die Jahre gekommene Traumhaus wieder auf ein dem jetzigen Stand entsprechend, nachhaltiges und energieeinsparendes Gebäude zu bringen, sondern unterstützt auch mit einer noch individuelleren Finanzierung. Somit ist die Förderung noch vielfältiger.
Hier finden Sie Informationen zur Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen in anderen Wohngebäuden.
Einkommensschwache Haushalte in Ein- oder Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser können bis zu 100% der anrechenbaren Umstiegskosten erhalten, um ihr Heizsystem von fossilen (nicht erneuerbaren) Energieträgern (z.B. Öl und Gas) umzustellen. Dies ermöglicht diesen Haushalten die Nutzung von Heizsystemen mit erneuerbaren Energieträgern wie z. B. Holzpellets, Wärmepumpen oder biogener Fernwärme. Dieses Förderprogramm basiert auf einer gemeinsamen Unterstützung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sowie des Landes Niederösterreich.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610