PV-Überdachung von Parkplätzen in NÖ
Neuer Fördercall 2026!
Niederösterreich hat sich mit dem NÖ Klima- und Energiefahrplan ehrgeizige Ziele gesetzt. Um den eingeschlagenen Weg der Energiewende entschlossen weiterzugehen, werden die Ambitionen bei der erneuerbaren Stromaufbringung noch weiter verstärkt. Ab sofort ist die Einreichung von Projekten bis spätestens 30. Juni 2026 möglich. Der Baustart kann somit voraussichtlich ab 30.09.2026 erfolgen.
Bitte beachten sie unbedingt das Informationsblatt. Fördersätze und einige wenige Punkte wurden im aktuellen Fördercall geändert.
Die Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaikanlagen hat einen mehrfachen Nutzen: befestigte Flächen werden so zur Produktion von Sonnenstrom genutzt und zusätzlich bringt eine Überdachung einen Komfortgewinn für Parkplatznutzerinnen und Parkplatznutzer durch Schutz vor Niederschlag und Überhitzung.
Im aktuellen Fördercall 2026 wurden einige Parameter aufgrund der Erfahrungswerte aus den vorangegangenen calls adaptiert und optimiert wie beispielsweise (keine taxative Aufzählung):
- Der jeweilige Parkplatz muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren in seiner aktuellen Form bestehen und genutzt werden
- Nicht gefördert werden unternehmenseigene Parkplätze, wie Mitarbeiterplätze, betrieblich genutzte/erforderliche Abstellflächen (z.B. Gebraucht- und Neuwagenstellplätze)
- Gewichtung der Kriterien wurde angepasst
- Eine Beschilderung mit Hinweis auf die Förderung und die kostenfreie Benützung ist anzubringen
- Kostenvoranschläge für die einzelnen Gewerke sind vorzulegen
- Der maximale Fördersatz beträgt EUR 750,- pro kWp Modulleistung
- Der maximale Förderbetrag ist mit EUR 200.000,- pro Projekt begrenzt
- Gefördert wird maximal ein Projekt pro Förderungswerberin oder Förderungswerber
So fördert das Land NÖ die Installation von PV-Parkplatzüberdachung in den Jahren 2023 bis 2025 mit insgesamt 10 Millionen Euro, wobei in Summe 5 Einreichzeitpunkte zur Verfügung gestanden sind. Ab 2026 wird wie bereits 2025 nur ein Einreichzeitpunkt angeboten, am 30.06.2026, und eine Fördersumme von € 2,0 Mio. wie im Vorjahr vergeben werden. Der Juryentscheid und eine Förderungszusage erfolgen voraussichtlich bis 30.09.2026. Die Umsetzung und Vorlage der Förderungsabrechnung hat innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellung der Förderungszusage zu erfolgen.
Gefördert wird die Errichtung von netzgebundenen Photovoltaikanlagen als Überdachung von bestehenden, befestigten und gleichzeitig kostenfrei sowie öffentlich frei zugänglichen Parkplätzen in Niederösterreich.
- Öffentliche Gebietskörperschaften, Unternehmen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen können um Förderung ansuchen.
- Nicht gefördert werden natürliche Personen, sowie generell PV-Überdachungen von Abstellplätzen bei Wohnbauten und unternehmenseigene Parkplätze/Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte/erforderliche Abstellflächen (z.B. Gebraucht- und Neuwagenstellplätze).
Vor Projektbeginn (vor Umsetzungen bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung) ist mit zugehörigem Förderungsantrag schriftlich um Zuerkennung der gegenständlichen Förderung anzusuchen.
Die Vergabe der Förderung erfolgt nach Juryentscheid in Form eines Zuschlags.
Erst nach schriftlicher Förderzusage darf die rechtsverbindliche Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen) erfolgen. Eine vorzeitig begonnene Umsetzung führt zum Verlust der Förderung.
Die Förderungsabrechnung kann nach Fertigstellung vorgenommen werden. Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe der tatsächlich errichteten PV-Anlage und den entsprechenden Errichtungskosten.
Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber haben ihren Förderungsbedarf selbst anzugeben.
Die vollständig und fristgerecht eingelangten Förderanträge werden anschließend nach folgenden Kriterien gereiht und durch eine Jury beurteilt:
- Fördereffizienz in EUR pro kWp (70%)
- Antragsteller ist eine NÖ-Gemeinde bzw. ein NÖ-Gemeindeverband oder konfessionelle Einrichtung in NÖ (10%)
- Stromverbrauch im direkt örtlichen Zusammenhang mit der PV-Anlage (z.B. Eigenbedarf) (10%)
- Speicher mit einer Kapazität von mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter PV-Modulleistung (5%)
- gleichzeitige Errichtung von Ladestelle(n) für e-PKW (5%)
Bei gleichem Punktestand wird jener Antrag vorgereiht, der zuerst vollständig bei der Förderstelle vorliegt.
Beginnend mit dem Bestgereihten, werden die eingereichten Projekte entsprechend dem verfügbaren Budget gefördert.
Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber werden über das Ergebnis dieses Vergabeverfahrens informiert.
Der benötigte Förderbetrag ist im Rahmen der Förderungseinreichung von den Förderzungswerberinnen und Förderungswerber selbst anzugeben.
Gefördert werden die umweltrelevanten Mehrkosten. Das bedeutet, dass zur Förderungsberechnung von den tatsächlichen Investitionskosten die fiktiven Kosten einer fossilen Referenzanlage aliquoter Größenordnung abgezogen werden. Details dazu finden sich im Informationsblatt im Downloadbereich.
Die Förderhöhe beträgt:
maximal EUR 750,- pro kWp Modulleistung
maximal 45% der umweltrelevanten Mehrkosten (netto)
maximal EUR 200.000,- pro Projekt
Gefördert wird maximal ein Projekt pro Förderungswerberinnen oder Förderungswerber.
Eine Kumulierung mit anderen Förderungen ist generell möglich. Zu beachten ist, dass die Gesamtfördersumme nur bis zur oben angeführten Höchstgrenze von 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten zulässig ist, da die Förderung gemäß den beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen nach Art. 41 AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) begrenzt ist.
Bitte beachten sie auch die Kumulierungsvorschriften gemäß EAG im Hinblick auf die Marktprämie. Siehe: Wissenswertes - Häufige Fragen zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Förderbare Kosten sind:
- Aufständerung und Dachkonstruktion
- Fundamentierungsarbeiten und Wiederherstellung der betroffenen Parkplatzfläche
- Entwässerung
- Blitzschutz
- PV-Anlage und zugehörige Komponenten, sowie Steuerungs- und Regelungseinrichtungen
- Planungskosten und Gutachten im Ausmaß von maximal 10 % der Projektkosten
- E-Ladestelle(n)
- Einmaliges Netzzutrittsentgelt
Im Jahr 2026 ist ein Einreichzeitpunkt vorgesehen und zwar am 30.06.2026.
- Vollständige Anträge können ab Anfang März 2026 bis zu diesem Stichtag laufend entgegengenommen werden.
- Der Juryentscheid und eine Förderungszusage erfolgen bis voraussichtlich 30.09.2026.
- Die Umsetzung und Vorlage der Förderungsabrechnung hat innerhalb von 18 Monaten nach Ausstellung der Förderungszusage zu erfolgen.
- Eine Fördersumme von € 2,0 Mio. wird 2026 vergeben.
weiterführende Links
- EAG Marktprämie | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA
- Bundesverband Photovoltaik Austria
- Allgemeine Richtlinie für Förderungen des Landes NÖ
- Richtlinie „Förderungen Umwelt, Energie und Klimaschutz“
Downloads
- Download: Informationsblatt PV-Parkplatzüberdachung (pdf, 0.3 MB)
- Download: Förderungsantrag PV-Parkplatzüberdachung (pdf, 0.2 MB)
- Download: Gutachten Referenzkosten PV-Anlagen (pdf, 0.4 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3-ek@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16769
