Förderungen
Im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014‐2020 sind in Niederösterreich unterschiedliche Biomasse-Anlagen förderbar
Vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen des Energiemarktes, namentlich der massiven Erhöhungen der Strom- und Gaspreise, hat das Land NÖ in der Landtagssitzung vom 25. Juli 2022 das NÖ Strompreisrabattgesetz (NÖ SPRG) beschlossen. Auf Basis dieses Gesetzes soll den NÖ Haushalten in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße ein entsprechender Entlastungsbetrag als Teuerungsausgleich zu den gestiegenen Lebenserhaltungs- und Energiekosten gewährt werden.
Verlängerung der Initiative zur Förderung von Energiesparmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien in Pfarren und anerkannten Religionsgesellschaften in Niederösterreich bis 31. Dezember 2026. Dem Land Niederösterreich ist ein zukunftsweisender Umgang mit Energie, Technik und Ressourcen wichtig. Dabei spielen auch Kirchen, Gebetshäuser, Pfarrhöfe eine große Rolle. Mit der Initiative Energie-Spar-Pfarre werden in einem weiteren Aktionszeitraum von 01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026 Niederösterreichs Pfarren und anerkannte Religionsgesellschaften als Erhalter ihrer Gebäude in NÖ beim Energiesparen und dem Einsatz erneuerbarer Energien gefördert.
Niederösterreich hat sich mit dem NÖ Klima- und Energiefahrplan ehrgeizige Ziele gesetzt. Um den eingeschlagenen Weg der Energiewende entschlossen weiterzugehen, werden die Ambitionen bei der erneuerbaren Stromaufbringung noch weiter verstärkt. NEU ist ab 1. September 2023, dass auch „befestigte“ Parkplätze förderbar sind.
Hier finden Sie Förderungen, die den Bereich "Klima" thematisch ergänzen, aber anderen Bereichen zugeordnet sind.
Ihre Kontaktstelle des Landes:
Bürgerbüro Landhaus Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten E-Mail: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005-13610