NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG 2012)

Ziel des Gesetzes ist die Energieeffizienzsteigerung im Land NÖ. Die NÖ Gemeinden sind maßgeblich von der Umsetzung betroffen - das Land NÖ unterstützt dabei.


Ordner

Das NÖ Energieeffizienzgesetz (EEG) ist am 1.Mai 2012 in Kraft getreten. Die Umsetzung bringt Neuerungen sowohl für Gewerbebetriebe und private Haushalte als auch für das Land und die Gemeinden. Oberstes Ziel des Gesetzes ist die Energieeffizienzsteigerung im Land NÖ. Neben den Hauptthemen Energiesparen und Energieeffizienz beschäftigt sich das Gesetz auch mit nachhaltiger Beschaffung.

Das EEG schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um vorhandene Markthindernisse, die einer effizienten Endenergienutzung entgegenstehen, zu beseitigen. Weiters sollen Voraussetzungen geschaffen werden, um den Markt für Energiedienstleistungen zu fördern und so die Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher zu erreichen.


Für Gemeinden sind folgende Punkte maßgeblich:

  • Einführung der Energiebuchhaltung (§ 12 Abs. 1/1)
  • Installierung eines Energiebeauftragten in der Gemeinde (§11)
  • Übernahme der Vorbildfunktion  (§ 10 Abs. 1)
  • Information über Vorbildfunktion (§ 10 Abs. 2)
  • Festlegung von energierelevanten Kriterien für die Beschaffung (§ 10 Abs. 4)
  • Sanierung der Gebäude bis 31.12.2020 (§ 10 Abs. 6)
  • Sicherstellung der geförderten Energieberatung durch das Land NÖ (§9)


Das Land NÖ unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung dieses Gesetzes auf mehreren Ebenen:

Installierung eines Energiebeauftragten in der Gemeinde (§11)

Ab 2013 ist die Installierung eines Energiebeauftragten für alle NÖ Gemeinden gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Energiebeauftragte kann ein/e MitarbeiterIn der Gemeinde, ein/e Gemeinderat/Gemeinderätin oder ein/e interessierte/r GemeindebürgerIn sein. Es können auch externe Personen oder technische Büros mit dieser Funktion betraut werden. Auch die Betreuung mehrerer Gemeinden wie z.B.in einer Klima- und Energiemodellregion durch einen Energiebeauftragten ist möglich.

Sobald der Bürgermeister/die Bürgermeisterin einen Energiebeauftragten nominiert hat, ist dieser an die NÖ Energie- und Umweltagentur zu melden. Hierzu finden sie unter http://www.umweltgemeinde.at eine Anmeldemaske.



Qualifikation der Energiebeauftragten

Entsprechend dem EEG muss ein Energiebeauftragter eine fachliche Eignung vorweisen. Diese Eignung ist anzunehmen, wenn zumindest eine 40-stündige Ausbildung zum Thema Energieeffizienz (wie insbesondere über bauphysikalische Grundlagen, Heizungstechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, elektrische Energie) nachgewiesen werden kann.

Ab Oktober 2012 werden laufend Ausbildungen für Energiebeauftragte angeboten. Die Kosten der Ausbildung liegen zwischen € 800,- und € 1.000,- wobei der Bildungsscheck in Höhe von bis zu € 500,- eingelöst werden kann.

Die NÖ Energie- und Umweltagentur (eNU) steht für Fragen zur Auswahl und Ausbildung des Energiebeauftragten gerne unter 02742/ 22 14 44 oder unter gemeindeservice@enu.at zur Verfügung



Einführung der Energiebuchhaltung (§ 12 Abs. 1/1)

Das Land stellt den Gemeinden die kostenlose Nutzung einer Internet-Anwendung zur Verfügung. Es handelt sich um das Produkt EMC der Fa. Siemens. Mithilfe dieser Anwendung können die Energie- und Ressourcen-Verbräuche auf einfache Weise erfasst und ausgewertet werden. Es erleichtert außerdem die im Energieeffizienzgesetz festgeschriebene Erstellung eines gemeindeinternen Berichts über die Energieverbrauchssituation durch den Energiebeauftragten.

Nähere Informationen zur Energiebuchhaltung für Gemeinden finden Sie hier.



Festlegung von energierelevanten Kriterien für die Beschaffung (§ 10 Abs. 4)

Im §10 Abs. 4 des EEG ist festgeschrieben, dass der öffentliche Sektor Leitlinien zur Berücksichtigung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erarbeiten und zu veröffentlichen hat. Hilfestellung bei der Gestaltung von Ausschreibungskriterien sowie Textbausteine für Ausschreibungen bietet der N-Check - das Tool für nachhaltige Beschaffung in Niederösterreich.


weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Klima- und Energiefragen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft (RU3)
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru3-ek@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14790
Fax: 02742/9005-14940
Letzte Änderung dieser Seite: 23.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung