Regionale Schwerpunkte: Investitionsförderung Qualität Gewerbe

Investitionen in innovative Anlagegüter über € 1.000.000

Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in Anlagegüter über einem Vorhabensvolumen von mindestens € 1.000.000 durch einen Zuschuss unterstützt, wobei das Vorhaben entsprechende Qualitätskriterien erfüllen muss.

Im Zentrum stehen Projekte, die Innovationen sowie Forschung & Entwicklung zur Umsetzung und Marktreife bringen. Nicht gefördert wird der Ersatz bestehender Baulichkeiten oder Anlagen ohne signifikanten Qualitätssprung oder Projekte, die lediglich aus Kapazitätserweiterungen bestehen.

Eine Kofinanzierung durch Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung („EFRE“) ist im Rahmen des Operationellen Programms "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021–2027 EFRE & JTF" möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie große Unternehmen, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit in einem Regionalfördergebiet begründen.

Detailinformationen entnehmen Sie dem Programmdokument.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen. 

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:


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Letzte Änderung dieser Seite: 23.2.2024
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