Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde - Flüchtlingshilfe

Grundversorgung für Asylwerber und andere nicht abschiebbare Fremde

Hilfe bei Grundversorgungsfragen

Durch die Gewährung von Grundversorgungsleistungen für bestimmte hilfs- und schutzbedürftige Fremde werden vom Land Niederösterreich einerseits europarechtliche  Verpflichtungen erfüllt und andererseits wird ein geordneter Aufenthalt der betroffenen Fremden in Niederösterreich gewährleistet. 
Der gegenständliche Artikel soll für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, Betreuungsorganisationen und Behörden eine Unterstützung bei Alltags- und Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung in Niederösterreich darstellen. 


Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

Die Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde erfolgt im Bundesland Niederösterreich auf Grundlage des  NÖ Grundversorgungsgesetzes

Zuständig für die Vollziehung des Grundversorgungsgesetzes ist die NÖ Landesregierung, die bei dieser Aufgabe  von  der Koordinationsstelle für Ausländerfragen beim Amt der NÖ Landesregierung unterstützt wird. Die Koordinationsstelle für Ausländerfragen entscheidet in diesem Zusammenhang insbesondere über die Gewährung oder Nichtgewährung von Grundversorgungsleistungen. Die Erreichbarkeit der Koordinationsstelle ist aus den weiterführenden Informationen am Ende dieses Artikels ersichtlich.

Kontakt: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at.



Zielgruppe und Leistungen

Grundversorgung können folgende hilfsbedürftige Fremde bekommen:

  • Asylwerber bzw. Asylwerberinnen
  • Fremde, die über ein Aufenthaltsrecht aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 55, 56 oder 57 oder § 62 AsylG 2005 verfügen
  • aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbare Fremde ohne Aufenthaltsrecht
  • Subsidiär Schutzberechtigte nach § 8 Asylgesetz
  • Asylberechtigte während der ersten vier Monate nach Asylgewährung

Die wichtigsten Grundversorgungsleistungen sind:

  • Unterbringung in geeigneten Unterkünften
  • Verpflegung
  • Krankenversorgung
  • Bekleidungshilfe
  • Schulbedarfshilfe

Hilfsbedürftig ist, wer für sich und seine im selben Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen den Lebensbedarf nicht ausreichend beschaffen kann.  Ob tatsächlich Grundversorgungsleistungen gewährt werden, ist  nach den Bestimmungen des NÖ Grundversorgungsgesetzes zu entscheiden.

Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Grundversorgung sind auf der Seite FAQs ersichtlich. Weiters befindet sich am Ende dieses  Artikels zum Herunterladen eine Informationsbroschüre  über die Grundversorgung in Niederösterreich.



Soziale Betreuung durch Caritas und Diakonie

Die Caritas und Diakonie  unterstützen das Land Niederösterreich bei der sozialen Betreuung der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden.  Dabei ist die Diakonie für das westliche und die Caritas für das östliche Gebiet von Niederösterreich zuständig.  Von der Caritas wird jeweils eine Betreuungsstelle in Wr. Neustadt und Korneuburg und von der Diakonie eine Betreuungsstelle in St. Pölten geführt. 

Hilfs- und schutzbedürftige Fremde  können sich  bei Fragen  an diese  beiden Betreuungsorganisationen wenden, wobei die Betreuung entweder mobil in den organisierten Unterkünften oder stationär in den jeweiligen Betreuungsstellen erfolgt. Die genauen Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten der beiden Betreuungsorganisationen sind aus den weiterführenden Informationen am Ende dieses Artikels (Links und Downloads) ersichtlich.

Kontakt zur Caritas: post-mfb-noe@caritas-wien.at
Kontakt zur Diakonie: noewe@diakonie.at


Quartierangebote

Wie und an wen kann ich Flüchtlingsquartiere zur Verfügung stellen?

Viele Bürger und Bürgerinnen würden bestehende Objekte bzw. Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen. Hier wollen wir Ihnen kurz darstellen, welche Möglichkeiten in diesem Zusammenhang für Sie bestehen:

Sie als Vermieter bzw. Vermieterin schließen direkt mit dem Asylwerber bzw. der Asylwerberin einen Mietvertrag ab. 

Der Asylwerber bzw. die Asylwerberinerhalten vom Land Niederösterreich einen monatlichen Mietzuschuss  von € 165,00 (Familien € 330,00) und jede erwachsene Person erhält einen monatlichen Verpflegungszuschuss von € 260,00 (Kinder € 145,00).

Zusätzlich erhalten die Asylwerber bzw. Asylwerberinnen noch einen Bekleidungszuschuss von € 150,00  und Kinder einen Schulbedarfszuschuss von € 200,00 pro Jahr. 

Mit diesen Zuwendungen müssen die Asylwerber bzw. Asylwerberinnen inklusive Mietverpflichtungen  auskommen. 

Das Land NÖ übernimmt keine Haftungen für ausstehende Mietforderungen oder für  entstandene Schäden. 

Sie wollen ihr Bestandsobjekt weder privat vermieten noch wollen sie das Objekt selbst als Flüchtlingsquartier führen?

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit Ihr Bestandsobjekt an einen möglichen Vertragspartner bzw. an eine mögliche Vertragspartnerin des Landes Niederösterreich zu vermieten bzw. zu verpachten, der bzw. die sich auf die Betreuung und Versorgung von Asylwerbern bzw. Asylwerberinnen bereits spezialisiert haben.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung und wir werden Sie mit diesen möglichen Vertragspartnern bzw. Vertragspartnerinnen unverzüglich in Verbindung bringen. 

Sie schließen mit dem Land NÖ einen Betreuungsvertrag ab.

Vom Land NÖ werden weder Objekte angekauft noch angemietet und keine notwendigen Sanierungskosten übernommen. Für die Betreuung der Flüchtlinge sind Sie als Betreuer selbst verantwortlich.

Die von Ihnen einzugehenden vertraglichen Verpflichtungen entnehmen Sie bitte unserem Downloadbereich,

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung, die für die Vorbereitung dieser Verträge verantwortlich ist:

Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen
Tel.: 07242/9005 15672
E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at


Bei allfälligen Fragen können Sie sich jederzeit an die Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen wenden, die für die Vorbereitung dieser Verträge verantwortlich ist.

E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at, TelNr.02742/9005/15672


Downloads


Muster - Einzel - Vertrag (PDF-Datei, 282kb) 
Muster - Einzel - Vertrag Sonderbetreuung (PDF-Datei, 188kb) 
Asylquartier Bietergemeinschaft Erklärung (PDF-Datei, 792kb) 
Asylquartiere Mindeststandards (PDF-Datei, 750kb) 
Asylquartier Immobilien Stammdatenblatt (PDF-Datei, 473kb) 



Rückkehrberatung

Wenn jemand in sein Herkunftsland zurückkehren möchte, bieten verschiedene Organisationen ihre Hilfe an. Im Zusammenhang mit der Grundversorgung in Niederösterreich wird auf die Angebote der Rückkehrberatung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterkunftsleistungen (BBU) sowie ihre Standorte in St. Pölten und Traiskirchen verwiesen.

Webseite der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen


Kontaktdaten


Asyl und Integration

Hasnerstraße 4
3100 St. Pölten

Mobil: 02742 844 0
E-Mail: asylgrundversorgung@caritas-stpoelten.at
Website der Caritas St. Pölten

Flüchtlingshilfe

Neuklostergasse 1
2700 Wiener Neustadt

Tel.: 02622/830 20
E-Mail: post-mfb-noe@caritas-wien.at
Website der Caritas Wiener Neustadt

Flüchtlingshilfe

Hauptplatz 6
2100 Korneuburg

Tel.: 02262/62355
E-Mail: asylundintegration-noe@caritas-wien.at
Website der Caritas Korneuburg 

Diakonie in St. Pölten

Kremser Gasse 37, 2. OG,
3100 St. Pölten
Tel.: 02742/21438
Öffnungszeiten: Mo, Di und Do: 09:00 bis 13:00 Uhr; letzte Anmeldung: 12:30 Uhr


Diakonie in Amstetten 

Rathausstraße 4 
3300 Amstetten 
Tel.Nr.: 07472/22954


Website der Diakonie

Standort St. Pölten:
3100 St. Pölten, Schulgasse 5 – Schillerplatz 3, 1. Stock Top 106a
Mo – Fr: 08:30 – 12:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr
Tel: +43 1 2676 870 9 301
E-Mail: rks.stpoelten@bbu.gv.at

Standort Traiskirchen:
2514 Traiskirchen, Gewerbepark, Wienersdorfer Str. 20-24, M 37/12
Mo – Fr: 08:30 – 16:30 Uhr
Tel: +43 1 2676 870 9 302
E-Mail: rks.traiskirchen@bbu.gv.at

weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen
Landhausplatz 1, Haus 7a 3109 St. Pölten E-Mail: post.ivw2fluechtlingshilfe@noel.gv.at
Parteienverkehr: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.30 – 10.00 Uhr
Tel: 02742/9005/15672
Fax: 02742/9005/15640
Letzte Änderung dieser Seite: 13.2.2024
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