01.12.2020 | 12:57

NÖ Heizkostenzuschuss kann auch in Heizperiode 2020/21 beantragt werden

LR Teschl-Hofmeister/LR Königsberger-Ludwig: Heizkosten dürfen keine unüberwindbare Herausforderung für sozial Bedürftige sein

Die Niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer heutigen Regierungssitzung den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2020/21 beschlossen und so können sozial bedürftige Landesbürgerinnen und Landesbürger heuer einen Zuschuss von 140 Euro beantragen. „Das Heizen soll für sozialbedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher keine unüberwindbare Herausforderung sein und so freut es uns sehr, dass der Heizkostenzuschuss auch für die Heizperiode 2020/21 beschlossen wurde. Wichtig ist, dass Bedürftige die finanzielle Unterstützung auch heuer schnell und möglichst unbürokratisch erhalten“, betonen dazu Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Der Heizkostenzuschuss kann von all jenen Personen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG liegenden Richtsatz haben. „Wir möchten diesen Menschen einen finanziellen Zuschuss zu ihren Heizkosten gewähren und ihnen damit ein warmes Zuhause in der kalten Jahreszeit sichern. Der Heizkostenzuschuss ist eine wichtige finanzielle Unterstützung zu den Grundbedürfnissen und soll dort ankommen, wo er tatsächlich gebraucht wird. Erfahrungsgemäß rechnen wir mit rund 18.000 Anträgen für die kommende Heizperiode“, erklären Teschl-Hofmeister und Königsberger-Ludwig.

Anträge können spätestens bis zum 30. März 2021 bei den Hauptwohnsitzgemeinden gestellt werden.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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