Mobilitätszuschuss

Allgemeine Informationen

Zuschuss zum behinderungsbedingten Mehraufwand im Privatbereich für begünstigte Behinderte, die nicht im Erwerbsleben stehen und für die die nachstehenden Voraussetzungen zutreffen.


Voraussetzungen

  • Österreichischer Staatsbürger oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Zugehörigkeit zur Zielgruppe nach dem NÖ Sozialhilfegesetzes 2000
  • Begünstigte behinderte Person im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • Rollstuhlfahrer oder Gleichstellung
  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Es darf kein Erwerbseinkommen bezogen werden
  • Es darf kein Konnex zu einer beruflichen Tätigkeit gegeben sein (auch keine geringfügige Beschäftigung)
  • Es darf kein unbefristeter Pensionsbezug vorliegen

Erforderliche Unterlagen

  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Gutachten über Art, Umfang und Ursache der Behinderung
  • aktueller Feststellungsbescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen - Sozialministeriumservice (Bundessozialamt)
  • Pensionsabschnitt oder Einkommensbestätigung

Rechtsgrundlagen

NÖ Sozialhilfegesetz 2000 (NÖ SHG) § 34

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Ihre Kontaktstelle des Landes für Mobilitätszuschuss

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhausplatz 1, Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16341
Fax: 02742/9005-16220   
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2018
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