Ablieferungspflicht von Medien

Das Wichtigste in Kürze: Von jedem Druckwerk, das in Niederösterreich verlegt wird oder erscheint, hat der Medieninhaber (Verleger), wenn das Druckwerk aber im Ausland verlegt wird und erscheint, jedoch in Niederösterreich hergestellt wird, der Hersteller binnen eines Monats nach Beginn der Verbreitung bzw. nach Herstellung folgende Anzahl von Bibliotheksstücken auf eigene Kosten an die bezeichneten Bibliotheken abzuliefern: 

BibliothekenPeriodische Werke (Stk)Sonstige Druckwerke (Stk)
Österreichische Nationalbibliothek22
Universitätsbibliothek Wien21
NÖ Landesbibliothek32

Anmerkung: Periodische Druckwerke sind Druckwerke, die unter demselben Namen in fortlaufenden Nummern wenigstens viermal im Kalenderjahr in gleichen oder ungleichen Abständen erscheinen und deren einzelne Nummern, mag auch jede ein in sich abgeschlossenes Ganzes bilden, durch ihren Inhalt im Zusammenhang stehen. (§ 1 Abs. 5 Mediengesetz)


weiterführende Links

Ihr Kontakt zur NÖ Landesbibliothek

Amt der NÖ Landesregierung
NÖ Landesbibliothek
Erwerbungsabteilung Landhausplatz 1, Haus Kulturbezirk 3
3109 St. Pölten
E-Mail: post.k2bibliothek@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13872, 13873
Fax: 11209, Fax: 02742/9005-13860   
Letzte Änderung dieser Seite: 19.5.2021
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung