Preisgesetz

Die Preise für Sachgüter und Leistungen unterliegen dem Preisgesetz

Das Preisgesetz geht vom Bestehen des freien Marktes aus, sieht jedoch für Krisensituationen bestimmte Eingriffsmöglichkeiten vor. Unter bestimmten Umständen kann der zuständige Bundesminister

  • Preise für bestimmte Produkte bestimmen,
  • einen Preisstopp verfügen
    und
  • Informationspflichten veranlassen.

Preisgesetz, BGBl. Nr. 145/1992, i.d.g.F. 
http://www.ris2.bka.gv.at/Bund/

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Letzte Änderung dieser Seite: 1.3.2024
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