NÖ Kleinstkinder- und Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern bei Tageseltern

Neue Förderrichtlinien gültig seit 01. September 2018

Berufstätige Eltern, die ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kleinstkinderbetreuungsförderung für Kinder unter 3 Jahren bzw.  im Rahmen der NÖ Kinderbetreuungsförderung für Kinder über 3 Jahren einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten.

Der maximal anerkannte Stundensatz beträgt 2,50 Euro für jedes Kind unter 3 Jahren und 2,10 Euro für jedes Kind über 3 Jahren. Die Höhe der Förderung hängt vom Familieneinkommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den anerkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt. 

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Ihre Kontaktstelle des Landes für die Tagesmütter/ -väter Förderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kindergärten
Landhausplatz 1, Tor zum Landhaus 3109 St. Pölten
E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13524
Fax: 02742/9005-13335   
Letzte Änderung dieser Seite: 8.11.2023
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